Steuerehrlichkeit

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
>
> das ab 01.01.2004 geltende Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit
> besagt, dass bei Steuernachzahlungen (Einkommensteuer) 60% der zu
> Unrecht nicht versteuerten Bruttoeinnahmen und davon dann 25% zu
> zahlen sind.
> Wie sieht es bei einem Steuerpflichtigen aus, der seine Leibrente
> (private Berufsunfähigkeitsrente ) jahrelang bei der Steuererklärung
> nicht angegeben hat?
> Sind hier 60% aus der Leibrente oder 60% aus dem Ertagsanteil der
> Leibrente als Bruttoeinnahmen im Sinne des Gesetzes zur Fördeung der
> Steuerehrlichkeit anzusetzen.
> Wie ist es für Jahre, wo sich auch mit Einbeziehung des Ertagsanteils
> der Leibrente kein zu versteuerndes Einkommen ergeben hätte?
>
> Vielen Dank für Ihre Mühe!
>
> MfG
>
> kraljica

hi,

bisher gibt es für die probleme kaum fachliteratur. solltest du nicht der gefahr der entdeckung ausgesetzt sein, würde ich noch 6 monate warten und diskussionen, fachliteratur, finanzminister-erlasse studieren.

denn auch ende 2004 kannst du zu gleichen konditionen die strafbefreiung erlangen. hast du sogar noch zeit die 25% von x zu sammeln und auch noch einen zinsvorteil. wie bisher gilt hier auch: der schnelle (ganz ehrliche) ist der dumme!

im übrigen würde ich den ertragsanteil ansetzen. das aber nur meine meinung. der kapitalanteil der rente ist ja keine steuerbare einnahme. würde man diese in die bemessungsgrundlage einbeziehen, würde dies für mich keinen sinn ergeben.

wenn du strafbefreiung willst, musst du alles offen legen. gerade wenn die „hinterzogenen“ einnahmen gering sind, oder andere steuerliche aspekte bewirken das ggf. keine steuer anfällt, wäre eine „normale“ selbstanzeige zu prüfen. einfach durchrechnen (die hinterziehungszinsen dann nicht vergessen) oder helfen lassen (steuerberater).

es sind also mehrere entscheidungen vom bürger verlangt, der ehrlich werden will. diese sollten in ruhe und mit kühlem kopf durchgeführt werden!

mfg vom

showbee