Steuerentlastung Haushaltsnahe Dienstleistungen

Hallo,
mich würde interessieren ob die neue Steuerentlastung von 20% die ja jetzt von 3000€ auf 6000€ hochgesetzt wird auch rückwirkend in der Steuererklärung von 2008 geltend gemacht werden kann?

Danke schonmal…

mfg
KIKI

Hallo!

Nein, gilt erst ab 2009

Jörg

und auch nur für die Handwerkerleistungen - nicht für haushaltsnahe Dienstleistungen!

E.