Steuererhöhung

Ist es rechtens Steuern im nach hinein zu erhöhen?
Es ist jetzt August also das Jahr 2010 schon weit fortgeschritten.

Grundsteuer für das ganze Jahr 2010 im Januar im voraus bezahlt. Dann kommt im August ein Brief, dass die Steuern erhöht wurden und man muss bis Januar zurück nachbezahlen.

Bei Gesetzen kann man ja nicht bestraft werden wenn zum Zeitpunkt der Tat das Gesetz noch nicht galt. Wie ist das bei Steuern?

Servus,

da wäre es wieder einmal schön, den ganzen Sachverhalt zu kennen.

Vermutlich geht es um eine Erhöhung des Hebesatzes. Diese findet nicht durch Gesetz statt, sondern per Beschluss der zuständigen Gemeinde über eine Änderung der Hebesatzsatzung.

Wenn der Beschluss bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres erfolgt ist, wirkt er für das gesamte Kalenderjahr. Wann der neue Hebesatz dem Steuerpflichtigen mitgeteilt wird, ist dabei unerheblich, da der Beschluss in öffentlicher Sitzung gefasst wird. Näheres dazu in § 25 Abs 3 GrStG.

Schöne Grüße

MM

Ok, nehmen wir an dieser Satz wurde von 540% auf 590% erhöht und das als Datum der 30.Juni angegeben ist. Aber Post erst am 17 August? Ist das in Ordnung so?

Servus,

es ist ganz genau so, wie ich bereits geschrieben habe.

Schöne Grüße

MM

unechte Rückwirkung
Hi,

Bei Gesetzen kann man ja nicht bestraft werden wenn zum
Zeitpunkt der Tat das Gesetz noch nicht galt. Wie ist das bei
Steuern?

Steuern, die erst zum Jahresende entstehen, können noch während des Jahres erhöht werden. Steuergesetze für die Einkommensteuer können deshalb unter dem Jahr verändert werden, da die Einkommensteuer für das laufende Jahr erst zum Jahresende entstanden ist.

Für die Grundsteuer ist es entsprechend, wobei es ein Spezialgesetz gibt, mit der Regelung, die Martin beschrieben hat. Rückwirkung zulässig für das ganze Jahr, wenn der Beschluss bis zum 30.6. des laufenden Jahres gefasst wurde.

Such mal unter unechte Rückwirkung Steuer, das ist ein Verfassungsgrundsatz
http://www.google.de/search?client=firefox-a&rls=org…

Schöne Grüße
C.

Bundesverfassungsgericht neue Beschlüsse
Ergänzung:
Das Bundesverfassungsgericht hat einige Beschlüsse zur Rückwirkung von Gesetzesänderungen bei Steuergesetzen gerade veröffentlich. Das hat zwar keine Auswirkung auf die ursprüngliche Frage wegen Grundsteuer, aber zur Vollständigkeit:

http://www.haufe.de/steuern/newsDetails?newsID=12822…

Schöne Grüße
C.

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