man kann seinen umzug unter umständen von der steuer absetzen. hierbei kann man auch eine pauschale von 1171euro für verheiratete ansetzen.
das feld dafür befindet sich in anlage N.
ein ehepaar muss ja nun (jeder getrennt)2x anlage N ausfüllen. wo müsste ein fiktives ehepaar den betrag von 1171euro reinschreiben? beim ehemann oder ehefrau? in beiden anlage wird man ja nicht jeweils den betrag von 1171euro reinschreiben können.
man bedenke das der grund des umzuges bei beiden eheleuten gleichsam liegen könnte.
Sind beide Ehepartner umgezogen UND liegt bei beiden eine berufliche Veranlassung vor, kann/muss grundsätzlich jeder der Ehegatten den halben Pauschalbetrag ansetzen.
der Umzug muss für beide beruflich bedingt sein, einfach nur
so umziehen, finanziert der Steuerzahler nicht mit!
E.
Hallo,
das ist so nicht richtig. Wenn einer beruflich umzieht, dann ist es egal, ob sich dadurch beim Anderen was ändert.
Der andere Ehegatte darf bei diesem Umzug sogar vom Arbeitsplatz wegziehen, wenn der Umzug für den Besserverdienenden beruflich ist.
wenn beide etwas absetzen wollen, muss es für beide beruflich und auch näher am Arbeitsort sein, wenn nur für einen, kann natürlich nur dieser absetzen. Da die frage aber sehr allgemein war, kann man nur rätseln!!