Hallo allerseits,
Studenten haben ja einen höheren Steuerfreibetrag, statt 400€ sind es ja 800€ pro Monat (macht nach Herrn Riese 9600€ pro Jahr). Wenn man aber nun Steuern abgeführt hat (beispielsweise wegen mehreren Jobs nebeneinander), trotzdem aber nicht über die 9600€ kommt, kann man sich die ja zurückholen über Einkommensteuererklärung. Woher weiß aber das Finanzamt, dass der Betrefende Student ist und den höheren Freibetrag hat? Gefragt wird danach ja scheinbar nicht in den entsprechenden Formularen.
Kennt sich in diese Richtung jemand aus?
Danke schonmal
Tobias
Danach wird nicht gefragt, weil das absoluter Unsinn ist!
Studenten werden steuerlich ganz genau so behandelt, wie jeder andere auch.
Gruß
Ich bin mir relativ sicher, dass ein Student, der unter 20 Stunden pro Woche arbeitet, nicht die klassischen 400€ pro MOnat LOHNsteuerfrei verdienen darf, sondern genau das doppelte, nämlich 800€. Ob es wirklich 800€ sind, weiß ich nciht, dass Studenten aber anderes behandelt werden, dabei bin ich mir sehr sicher.
Steh ich mit diesem Gedanken grad alleine da, oder sieht das noch jemand so?
Du verwechselst Sozialversicherung mit der Lohnsteuer.
Studenten werden bei den SV anders behandelt aber NICHT bei der Lohn- oder Einkommensteuer!
Servus,
der Grundfreibetrag bei der ESt von 8.004 € gilt für alle Steuerpflichtigen in D. Der Rechner der Finanzbehörde braucht für die Anwendung des ESt-Tarifs keine Angabe darüber, ob jemand Student ist.
Der Arbeitgeber braucht diese Angabe für den Lohnsteuerabzug auch nicht.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
Hallo!
Im Steuerrecht gibt es nur den Steuerpflichtigen. Dem Steuerrecht ist es egal ob Student, Hausfrau, AVD, weiß, schwarz, grün oder gelb. Steuerlich zählt nur, ob es steuerpflichtige Einnahmen sind. Wer die erzielt ist nebensächlich.
IdS
jm
Servus,
Wer die erzielt ist nebensächlich.
meistens, aber nicht immer.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder