Ich/ mein damaliger Arb.geb.schloss im Jahr 2000
eine Direktvers.-Betriebliche Altersversorgung-Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht ab.
Muß/kann ich die jährlichen Beiträge eintragen(wo genauß- viell.bei Anlage VOR?) wenn ich aus der Firma ausgeschieden bin und die Beiträge nun selber weiterzahle da der neue Arb.Geb. dies nicht weiterführen will (nur ne andere)
Grundsätzlich: Muß man die Beiträge angeben bei Der Eksterkl. solange die Firma Versicherungsbeiträge einbezahlt? Nee oder?