Steuererkl. Betriebl. Direktversicherung angeben?

Ich/ mein damaliger Arb.geb.schloss im Jahr 2000
eine Direktvers.-Betriebliche Altersversorgung-Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht ab.

Muß/kann ich die jährlichen Beiträge eintragen(wo genauß- viell.bei Anlage VOR?) wenn ich aus der Firma ausgeschieden bin und die Beiträge nun selber weiterzahle da der neue Arb.Geb. dies nicht weiterführen will (nur ne andere)

Grundsätzlich: Muß man die Beiträge angeben bei Der Eksterkl. solange die Firma Versicherungsbeiträge einbezahlt? Nee oder?

Hallo
KEINE AHNUNG !

Tut mir leid, ich kann dazu keine Auskunft geben !

Hallo

bin darüber kein Experte.

Hallo, solange der Arbeitgeber die Betiträge zur Versicherung zahlt müssen/dürfen Sie diese Beiträge nicht in Ihrer Steuererklärung angeben. Der Arbeitgeber zahlt die pauschale Lohnsteuer und gut ist.
In Anlage VOR können Sie ja nur die Kosten angeben, die Ihnen auch entstanden sind. Solange der Arbeitgeber zahlt, haben Sie ja keine Kosten.

Ab dem Jahr, ab dem Sie die Beiträge selbst zahlen müssen, geben Sie den Jahres-Gesamtbetrag bitte in Zeile 12 der Anlage VOR ein (für -wie angegeben- Versicherung mit Kapitalwahlrecht, abschlossen vor dem Jahr 2005).

Viele Grüße
Anna