Steuererkl. Fahrtkosten für Weiterbildung absetzen

Während der Kurzarbeit in 2009 wurde eine Weiterbildung (6 Monate) über das Arbeitsamt absolviert.

Dafür wurden die Fahrtstrecken mit 0,20 Cent je km vergütet (Arbeitsamt). Wo kann man die restl. 0,10 Cent Steuerlich ansetzen. 0,30 cent/km stehen einem ja insgesamt zu.

Als Werbungskosten Auswertstätigkeit?
(Aber wie soll man da die 0,10 eingeben. Die Zeile ist ja bereits mit 0,30 cent definiert)
oder
als Wege zwischen Wohung und regelm. Arbeitsstätte?
(was aber eigentlich nicht zutrifft)

Wo legt man dem Finanzamt die bereits bezahlten 0,20 Cent/km dar.

Noch eine kleine Bonusfrage.
In welcher Zeile trägt man die Einnahmen aus Pachteinnahmen/Ackerland ein?

Während der Kurzarbeit in 2009 wurde eine Weiterbildung (6
Monate) über das Arbeitsamt absolviert.

Dafür wurden die Fahrtstrecken mit 0,20 Cent je km vergütet
(Arbeitsamt). Wo kann man die restl. 0,10 Cent Steuerlich
ansetzen. 0,30 cent/km stehen einem ja insgesamt zu.

Als Werbungskosten Auswertstätigkeit?

Als Werbungskosten, da Weiterbildung (Kosten einer Weiterbildung sind ebenfalls Fahrtkosten, die in diesem Zusammenhang angefallen sind)

(Aber wie soll man da die 0,10 eingeben. Die Zeile ist ja
bereits mit 0,30 cent definiert)
oder
als Wege zwischen Wohung und regelm. Arbeitsstätte?
(was aber eigentlich nicht zutrifft)
Wo legt man dem Finanzamt die bereits bezahlten 0,20 Cent/km
dar.

Man setzt zunächst die volle Strecke mit 0,30 ct ab und rechnet anschließend die Erstattung des Finanzamts gegen.

Man setzt zunächst die volle Strecke mit 0,30 ct ab und
rechnet anschließend die Erstattung des Finanzamts gegen.

=> welche Erstattung des Finanzamts? Die Erstattung von Werbungskosten? Das Finanzamt erstattet keine Werbungskosten! Lediglich eventuell zuviel gezahlte Steuern, aber niemals nie Werbungskosten!