Hallo liebe Wissende,
die Eltern machen einen Sparplan für Ihre Tochter. Nach dem ersten Kontoauszug wird festgestellt, das der Freistellungsauftrag vergessen wurde. Müssen die Eltern nun für Ihr Kind eine Steuererklärung machen, damit die bezahlte Kap.-steuer zurückgeholt werden kann oder gibt es auch noch andere Wege und Mittel?
Vielen Dank,
Veronika
- ja
- nein
Hallo,
- habe ich richtig verstanden, dass man das nur mit einer Steuererklärung zurückbekommt?
- Ist das Kind dann jährlich verpflichtet eine Steuererklärung zu machen? So ist es ja bei Erwachsene wenn sie einmal eine gemacht haben.
Freundliche Grüße
- habe ich richtig verstanden, dass man das nur mit einer
Steuererklärung zurückbekommt?
So ist es.
- Ist das Kind dann jährlich verpflichtet eine
Steuererklärung zu machen?
nein
So ist es ja bei Erwachsene wenn
sie einmal eine gemacht haben.
Das ist einer von den ganz vielen Irrtümern, die leider nicht auszurotten sind…
Einkommensteuer-Erklärung - Antrag nach § 44b EStG
Hi !
Es kommt drauf an, wie alt der erste Kontoauszug ist bzw. welchen Zeitraum er abbildet. Wenn der Auszug noch aus dem aktuellen Jahr ist, kann bei der Bank einfach der Freistellungsauftrag erteilt werden und der Steuerabzug wird wieder rückgängig gemacht.
Möglicherweise kommt auch eine Steuererstattung nach § 44b EStG (http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__44b.html) in Betracht, die nach § 45b EStG auch durch die Bank beantragt werden kann (http://www.gesetze-im-internet.de/estg/index.html). In diesen Fällen sollte aber schnellstmöglich das Gespräch mit der Bank gesucht werden.
Handelt es sich allerdings um den Steuereinbehalt von Vorjahren, dürfte wohl die Erstellung einer Einkommensteuer-Erklärung das einfachste Mittel sein, die Beträge zurückzubekommen.
Zur Abgabepflicht von Steuererklärungen siehe auch FAQ:202
BARUL76
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