Steuererklä warum bei Krankengeldbezug?

Hallo:smile:

Ich frage mich, ab wann man verpflichtet ist eine Steuererklärung zu machen? Ich bin seit 5 Jahren als Krankenschwester beschäftigt, davon seit ca 2,5 Jahre in 20 h - Beschäftigung, und habe bisher noch nie eine gemacht. Habe mir darum auch wenig Gedanken gemacht. Ich frag mich das jetzt nur, weil ich seit 5 Monaten Krankengeld beziehe und mir gesagt wurde, dass ich da ne steuererklärung machen solle. Ich hab aber keine Ahnung was das bringt und in dem Zusammenhang dacht ich frag ich gleich mal, wann man denn überhaupt ne Steuererklärung macht bzw. machen muss? Vielleicht kann mir ja jemand helfen!
Vielen Dank schon mal im Voraus!
Liebe Grüße Julchn

hallo,

allein durch den bezug von krankengeld wirst du nicht abgabepflichtig.
abgabepflichtig wirst du dann, wenn du einkünfte aus vermietung, verpachtung, selbständigkeit etc. hast, abschreibungen auf güter oder immobilien tätigst oder lohnersatzleistungen beziehst.
sollte das von dir bezogene krankengeld eine lohnersatzleistung darstellen, mußt du eine ekst-erklärung abgeben.
aber auch wenn du keiner abgabeverpflichtung unterliegst, kann die abgabe einer ekst-erklärung sinnvoll sein, weil du bei arbeitsausfall (und damit ggfs. auch lohnausfall) einer anderen steuerprogression unterliegen kannst.
ob sich das für dich lohnt, kannst du relativ einfach über einen steuerrechner aus dem internet berechnen.

saludos, borito

Hallo,

unter bestimmten Bedingungen ist man zur Steuererklärung verpflichtet (z.B. Freibeträge auf Lohnsteuerkarte, bestimmte Steuerklassen-Kombination, Lohn von mehreren AG gleichzeitig).
Einzig der Bezug von Krankengeld ist meines Wissens kein Grund für eine Steuererklärung.
Wenn Du eine machen müßtest würde das FA sich schon bei Dir melden.
Wenn Du keine machst, kriegst Du allerdings auch keine Steuererstattung.

Viele Grüße

Paola