Hallo liebe Experten,
ein Vater zahlt jeden Monat für die Mutter des gemeinsamen Kindes Unterhalt da diese zuhause bleibt beim Kind und nicht arbeitet. Vater, Mutter, Kind wohnen in der selben Wohnung.
Laut Steuererklärungssoftwar kann man diese Zahlungen von der Steuer absetzen unter dem Punkt „außergewöhnliche Belastungen“, „Unterhalt an bedürftige Personen“.
Unter dem Punkt „Einkünfte des Unterstützen“ müssen alle Einkünfte und Bezüge angegeben werden. Unter der Rubrik „Bezüge“ wird u.a. auch das Elterngeld aufgelistet mit dem Hinweis: „Muss angegeben werden, soweit dieses den Mindestbetrag von 300 Euro (in 12 Monaten) übersteigt.“
Meine Frage: Muss der Vater nun das komplette Elterngeld angeben oder nur den Betrag der über die 300 € kommt?
Vielen Dank!
Luna