Steuererklärung

Hallo, ich arbeite seit Juli 2010 als Bäckerei Fachverkäuferin auf einer Nordsee Insel. Ich vediene 1350€ Brutto. Mir wird aber vom Lohn 204 € für die Unterkunft und 47 € für Kosten, wie Essen in der Bäckerei abgezogen. Da ich über einen Arbeitsvermitter gekommen bin, muss ich diesem 1000 € bezahlen. Lohnt es sich da eine Steuerklärung am Jahresende zu machen. Bekomme ich die Vermittlungsgebühren sowie Unterkunft und Kostgeld wieder?? Ich habe Steuerklasse 1.
Muss ich dann jedes Jahr eine Steuererklärung machen? Auch wenn ich in zwei Jahren im Ausland bin???

hallo janine,

Hallo, ich arbeite seit Juli 2010 als Bäckerei :Fachverkäuferin auf einer Nordsee Insel. Ich vediene :1350€ Brutto. Mir wird aber vom Lohn 204 € für die :Unterkunft und 47 € für Kosten, wie Essen in der :Bäckerei abgezogen.

dadurch sparst du mehr als du ausgibst, vorausgesetzt, die unterkunft ist günstiger als am freien markt. essen ebenso.

Da ich über einen Arbeitsvermitter gekommen bin, muss :ich diesem 1000 € bezahlen.

war das ein privater vermittler? warum nicht über die agentur für arbeit? da wär das kostenlos gegangen. frag mal bei der arbeitsagentur nach, ob die nicht einen teil oder alles der vermittlungsgebühr übernehmen.

Lohnt es sich da eine Steuerklärung am Jahresende zu
machen.

ja, allein schon, weil du nicht das ganze jahr über bei demselben arbeitgeber gearbeitet hast und weil du erst im juli angefangen hast. zudem kannst du umzug etc. als werbungskosten absetzen.

Bekomme ich die Vermittlungsgebühren sofern die vermittlungsgebühr dazu da war, dich in lohn und brot zu bringen, ja.
sowie Unterkunft und Kostgeld wieder??

nein.

Ich habe Steuerklasse 1.

unerheblich hierfür

Muss ich dann jedes Jahr eine Steuererklärung machen?

nein, nur wenn du veranlagt wirst, einkünfte aus ausländischen geldanlagen, miete oder verpachtung etc. pp. hast. ansonsten kannst du jedes jahr auf´s neue entscheiden, ob du eine steuererklärung abgibst oder nicht

wenn ich in zwei Jahren im Ausland bin???

ebenso wenig.

saludos, borito

hallo,wenn Sie vorher arbeitslos waren, müssen Sie sowieso eine Erklärung abgeben (Pflicht bei mehr als einer Einkunftsart im Jahr). d.h. aber nicht, dass Sie jedes Jahr machen müssen. in den folgejahren wäre es dann freiwillig, solange Sie „nur“ arbeiten gehen. den Arbeitsvermittler können Sie als Werbungskosten absetzen. die anderen Sachen kommt drauf an: werden diese vom brutto oder vom netto abgezogen?

Hallo Janine,
eine Steuererklärung lohnt sich in deinem Fall immer, auch wenn Du in ein paar Jahren im Ausland sein solltest, dann bekommst Du halt nachträglich ein paar Euro so aufs Konto. Bitte alle, wirklich alle Belege aufheben, damit Du unter die grenze des Grundfreibetrages fällst. Hoffe Du hsat auch was schriftlich wegen der 1000€ an den Arbeitsvermittler (für mich ist dies ncht ganz sauber, aber ich kenne den Vertrag nicht!)
Gruss Hermann

Hallo Janine,

stimmt etwas nicht mit deiner Aussagen, wenn du v0n 1350 abzieht 1000 und 204 und 47 bleiben dir nurr 99 € zum Leben und das kann nicht sein. Wenn aber die 1000 € nur einmal anfällt dann dein Unterkunft muss auf deinem Lohnbescheinigung eingetragen sein. Du muss auf jedenfalls Steuererklärung abgeben, weil du über 410 € im Jahr verdienst. Die Miete ist nicht absetzbar.

Gruß
Marinel

Hallo Marinel

Nein ich muss einmalig 1000 € vermittlungsgebühren bezahlen, ich habe ca 750 € Netto raus.Die Miete ist auf der Lohnbescheinigung angegeben. Da ich im Juni meine Ausbildung absolviert habe und das Arbeitsamt mir erklärt hat, dass ich erst 8 Wochen Arbeitslos sein muss, um Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein zu haben, dachte ich, dass ich das aus meiner Tasche zahle. Dieser Arbeitsvermittler hat mir aber erzählt ich würde Netto 850 € verdienen, Vermittlungsgebühren nur 800 € und Überstunden werden vergütet. Tatsächlich verdiene ich 750 € muss 1000 € zahlen und Überstunden werden im Winter mit Zeitausgleich vergütet. Ich arbeite 10- 12 a 9 Stunden am Tag durch und habe dann mal einen halben Tag frei. Ich habe den Umzug mit einer Freundin gemacht, wie kann ich das absetzen. Die 47 € Kosten sind nur mein Essensanteil aus der Bäckerei.
Vielen Dank schon mal für Eure Zeit, die Ihr Euch für mich genommen habt.
Merci.

Hallo Janine,

du kannst bei Umzugskosten eine Pauschale von 561 € einsetzten, da du nicht verheiratet bist .

Die Vermittlungsgebühren kannst du auch von der Steuer absetzen, falls eine Rechnung hast.
Auf jedenfalls der Vermittler hat falsche angaben gemacht und wenn du schriftliche Beweise hast kannst du ihn
verklagen, sonst hast du Pech.

Gruß
Marinel1

Ich danke allen für die Statements, hat mir sehr geholfen.

Janine

Hallo Janine, die Vermittlungsgebühr ist als Sonderausgabe absetzbar. Bei Unterkunft geht es nur mit doppelter Haushaltführung, wenn du einen anderen festen Wohnsitz hast, ansonsten kannst es nicht absetzen ebenso nicht die Kosten für das Essen. Ein Steuerausgleich rentiert sich auf alle Fälle, auch wenn du später im Ausland arbeiten willst.

lg. gartehei

Hi,

der Arbeitsvermittler ist ein Abzocker. Geh bitte zum Anwalt. Der darf nie und nimmer 1000 € Vermittlungsgebühren kassieren. Dein Arbeitgeber it ein Ausbeuter, 47 € Kosten sind ja ein Witz, Du mußt doch nichts bei ihm Essen, oder?
Ansonsten prüfe Deine Gehaltsabrechnung ob bei Deinem Minilohn überhaupt Lohnsteuer abgezogen wird?? Falls nein brauchst Du auch keine Einkommensteuererklärung abgeben
LG Franz
(

Hallo Janine

ob sich eine Steuererklärung lohnt, kommt darauf an. Auf jeden Fall kann der Umzug steuerlich abgesetzt werden. Wenn es keine Belege gibt, auf jeden Fall mit der Umzugspauschale. Dann lohnt sich die Steuererklärung garantiert schon. Gibt es ansonsten eventuell noch Fahrtkosten zur Arbeit? Das ist meiste der größte Posten, der abgesetzt werden kann. Die Unterkunfts- und Verpflegungskosten können nicht abgesetzt werden, da das Kosten der privaten Lebensführung sind. Über die Vermittlungsgebühren kann ich leider noch nichts sagen, aber ich versuche noch etwas zu erfahren. Ich würde den Kauf einer billigen Steuer-CD empfehlen. Dort einfach die Daten eingeben, und rechnen lassen. Da sieht man sofort, ob man etwas zurück bekommt. Ich glaube nicht, daß jedes Jahr eine Erklärung gemacht werden muss, bin mir aber leider nicht sicher. Auch darüber versuche ich noch etwas zu erfahren. Wenn es klappt, melde ich mich noch einmal.
Ich hoffe, ich konnte schon ein bisschen helfen
Tschüß Sylke

Hallo,

ob sich das lohnt kann ich pauschal nicht sagen.
Unterkunft und Kostgeld hättest Du auch, wenn sie nicht vom Lohn abgezogen würden (dann liefe es übers Konto), da wirst Du nichts wiederbekommen - außer Du hättest Doppelte Haushaltsführung (hört sich aber nicht danach an).
Vermittlungsgebühren könnte sein, wenn die als Werbungskosten anerkannt werden (dadurch bist Du ja an die Stelle gekommen).
Wenn Du zur Steuererklärung verpflichtet bist mußt Du, ansonsten kannst Du eine Steuererkläung machen (v.a. wenn Du eine Rückerstattung erwarten kannst).
Vom Ausland aus kommts drauf an wo Dein Hauptwohnsitz ist.

Viele Grüße

Paola

Frage:
Lohnt es sich da eine Steuererklärung zum Jahresende zu machen?
Antwort:
Ja, auf alle Fälle.
Bei Steuerklasse 1 muss der Arbeitgeber relativ viel Lohnsteuer abziehen.
Bei dem niedrigen Einkommen und den hohen Werbungskosten als unselbständiger Arbeitnehmer wird man einen Großteil, wenn nicht die gesamte Lohnsteuer über die Einkommensteuererklärung zurückbekommen.
Gab es wegen der Arbeitsstelle auf der Nordsee Insel berufliche Umzugskosten?
Ist in einem Steuerjahr eine aufgrund anerkannter Werbungskosen als Arbeitnehmer (hier die Bewerbungskosten) „negative“ Einkommensteuer zu zahlen so kann der „Minusbetrag“ in das Steuerjahr davor (Steuerrücktrag) oder auf Antrag in künftige Steuerjahre (Steuervortrag) übertragen werden.
Wer sich nicht die Arbeit mit den jährlichen Einkommensteuererklärungen macht, der bekommt nichts zurück.

Frage:
Bekomme ich die Unterkunft und Kostgeld wieder?
Antwort:
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung können nicht steuerlich angesetzt werden, wenn der alleinige Wohnsitz oder der Hauptwohnsitz während dieser Arbeitsstelle die Nordseeinsel ist.
Ist am Arbeitsort lediglich ein Zweitwohnsitz, so gelten die üblichen steuerlichen Regelungen für Werbungskosten für einen Zweitwohnsitz des Arbeitsnehmers.
Ein kleiner Teil der Verpflegungskosten kann bei Abwesenheit von der Wohnung (gegebenenfalls Zweitwohnsitz) von mehr als 10 Stunden im Rahmen der VerpflegungsMEHRaufwand-Pauschsätze geltend gemacht werden.

Frage:
Bekomme ich die Vermittlungsgebühren wieder?
Antwort:
Die Vermittlungsgebühren bekommt man im wörtlichen Sinne „nicht wieder“. Man kann diese Kosten jedoch als Werbungskosten (bei Bewerbungskosten) angeben. Das vermindert im betreffenden Steuerjahr das zu versteuernde Einkommen und damit die Einkommenssteuer.

Frage:
Ich habe Steuerklasse 1. Muss ich dann jedes Jahr eine Steuererklärung machen?
Antwort:
Die Steuerklasse hat mit der Einkommensteuererklärung nichts zu tun.
Es muss jedes Jahr eine Einkommenssteuererklärung gemacht werden, wenn man zuviel gezahlte Lohnsteuer oder Abgeltungssteuer (für die Zinsen) zurückhaben will.

Frage:
Auch wenn ich in zwei Jahren im Ausland bin?
Antwort:
Das spielt für die vorherige Frage / Antwort keine Rolle.
Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt (180 Tage Regel) in Deutschland haben unterliegen mit ihren weltweiten Einkünften und Bezügen der deutschen Einkommensteuer. Ebenso Deutsche, die im Ausland keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Zwischen manchen Staaten gibt es Doppelbesteuerungsabkommen.