Hallo Andy,
dazu muss man erstmal alle anderen Einkünfte, die Sie noch haben neben den Mieteinkünften, aufführen. Dies können Einkünfte aus einem Angestelltenverhältnis, Zinsen auf Kapitalvermögen, evtl. eine selbständige Tätigkeit oder ein Gewerbebetrieb oder sogar eine Rente o.ä. sein. Dann stellt sich die Frage, ob Sie verheiratet sind.
Es gibt den sogenannten Grundfreibetrag, d.h. hat man zu versteuerndes Einkommen (dieses ergibt sich aus den Einkünften abzgl. Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben, evtl. Haushaltsnahen Dienstl. oder Handwerkerleistungen, außergewöhnlichen Belastungen o.ä. usw…) bis zu diesem Grundfreibetrag, dann fällt keine Einkommensteuer an.
Der Grundfreibetrag beträgt für Einzelveranlung 8004 Euro (2010) und für Zusammenveranlagung (Ehegatten) das doppelte.
Kommt man über den Grundfreibetrag, dann ergibt sich die Einkommensteuer anhand der Tabelle. Man kann nicht pauschal sagen, Sie müssen x% bezahlen, denn je höher das Einkommen, umso höher der Steuersatz und die Steuer, dies nennt man Progression. Die Steuer steigt also nicht gleichmäßig mit dem Einkommen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.
Frdl. Grüße
K. Nestle