steuererklärung

gibt es eine ungefähre Faustgrösse für,
steuerabgabe bei Mieteinkünften nach abzug von allen möglichen Absetzbarkeiten.

angenommen es bleiben 5000 euro nach abzug aller abschreibungen und aufwendungen über , wieviel muß ich dafür ans FA zahlen ?

danke andy

Hall Andy,
kann ich nicht sagen, da bei mir diser Betrag immer zu den anderen Einkunftsarten gezählt wird und die Steuer dann vom Gesamtbetrag der Einkünfte festgesetzt wird.
Gruss Hermann47

Hallo,

Leider gibt es die nicht, da nicht bekannt ist welche restlichen Einkünfte bezogen werden / vorhanden sind.
Die Steuer steigt progressiv an, je höher die Einkünfte, desto höher der Steuersatz.

Wenn durch die Mieteinnahmen abzüglich Werbungskosten ein positiver Betrag für zu versteuerndes Einkommen entsteht, der über dem Grundfreibetrag liegt, dann liegt der Steuersatz zwischen 15 und 42 %.

…sorry eine „Faustgrösse“ kann ich nicht bennnen.
Gruß Heike

Hallo,

das weiß ich leider nicht.

Viele Grüße

Paola

Hallo Andy,

dazu muss man erstmal alle anderen Einkünfte, die Sie noch haben neben den Mieteinkünften, aufführen. Dies können Einkünfte aus einem Angestelltenverhältnis, Zinsen auf Kapitalvermögen, evtl. eine selbständige Tätigkeit oder ein Gewerbebetrieb oder sogar eine Rente o.ä. sein. Dann stellt sich die Frage, ob Sie verheiratet sind.
Es gibt den sogenannten Grundfreibetrag, d.h. hat man zu versteuerndes Einkommen (dieses ergibt sich aus den Einkünften abzgl. Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben, evtl. Haushaltsnahen Dienstl. oder Handwerkerleistungen, außergewöhnlichen Belastungen o.ä. usw…) bis zu diesem Grundfreibetrag, dann fällt keine Einkommensteuer an.
Der Grundfreibetrag beträgt für Einzelveranlung 8004 Euro (2010) und für Zusammenveranlagung (Ehegatten) das doppelte.

Kommt man über den Grundfreibetrag, dann ergibt sich die Einkommensteuer anhand der Tabelle. Man kann nicht pauschal sagen, Sie müssen x% bezahlen, denn je höher das Einkommen, umso höher der Steuersatz und die Steuer, dies nennt man Progression. Die Steuer steigt also nicht gleichmäßig mit dem Einkommen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.

Frdl. Grüße
K. Nestle

Hallo

ich bitte um Entschuldigung für die späte Antwort. Ich war im Urlaub.
Leider kann ich diese Frage nicht beantworten.
Tut mir leid!!
Sylke