hallo,
bei einer selbst genutzten (selbst bewohnten) etw sind lediglich handwerkerleistungen bis zu 20% von max. 6000 euro im jahr absetzbar - aber nur arbeitsleistung (inkl. mwst). wichtig ist, daß die arbeitszeit für den handwerker per überweisung beglichen wurde und eine exakte aufstellung (rechnung) vorhanden ist. barleistungen erkennt das fa nicht an.
material sowie eigenleistungen sind keinesfalls absetzbar.
eingetragen werden die abzusetzenden leistungen als werbungskosten.
bei einer fremdgenutzten (=vermieteten) etw sind alle entstandenen kosten als werbungskosten absetzbar, auch das material. eigenleistungen wären nur dann absetzbar, wenn diese nicht als „laie“, sondern als profi erbracht worden sind (z.b. gelernter fliesenleger, der das bad seiner vermieteten etw selber fliest). hier sind material wie eingesetzt sowie ein geringerer satz für erbrachte arbeitszeit absetzbar. der satz ist am besten beim fa zu erfragen, da es hier regionale unterschiede gibt.
ggfs. ist bei großen renovierungs- und sanierungsarbeiten darauf zu achten, daß die leistungen/kosten nur im rahmen der gewählten abschreibung pro jahr absetzbar sind (z.b. linear mit 2% pa.a.).
saludos, borito