steuererklärung

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo,

wir haben dieses Jahr unsere Eigentumswohnung renoviert, wie z.B. neues Laminat, Kaminofen, Terasse mit Überdachung, neue Heizkörper und Fenster.

Bis auf die Fenster haben wir alles in Eigenleistung gemacht (Handwerker), Rechnungen für das Material sind vorhanden.

Was kann ich davon absetzen und in welcher Anlage?

hallo,

bei einer selbst genutzten (selbst bewohnten) etw sind lediglich handwerkerleistungen bis zu 20% von max. 6000 euro im jahr absetzbar - aber nur arbeitsleistung (inkl. mwst). wichtig ist, daß die arbeitszeit für den handwerker per überweisung beglichen wurde und eine exakte aufstellung (rechnung) vorhanden ist. barleistungen erkennt das fa nicht an.
material sowie eigenleistungen sind keinesfalls absetzbar.
eingetragen werden die abzusetzenden leistungen als werbungskosten.

bei einer fremdgenutzten (=vermieteten) etw sind alle entstandenen kosten als werbungskosten absetzbar, auch das material. eigenleistungen wären nur dann absetzbar, wenn diese nicht als „laie“, sondern als profi erbracht worden sind (z.b. gelernter fliesenleger, der das bad seiner vermieteten etw selber fliest). hier sind material wie eingesetzt sowie ein geringerer satz für erbrachte arbeitszeit absetzbar. der satz ist am besten beim fa zu erfragen, da es hier regionale unterschiede gibt.

ggfs. ist bei großen renovierungs- und sanierungsarbeiten darauf zu achten, daß die leistungen/kosten nur im rahmen der gewählten abschreibung pro jahr absetzbar sind (z.b. linear mit 2% pa.a.).

saludos, borito

Hallo,

erste Frage: Wird die Eigentumswohnung vermietet? oder leben Sie selbst darin?

Wenn Sie selbst darin leben, dann können Sie von den Handwerkerrechnungen 20% der Arbeitszeit (kein Material) direkt vom Finanzamt erstattet bekommen. Es handelt sich dann um begünstigte Handwerkerleistungen, die werden auf dem Mantelbogen eingetragen. Die Rechnung muss vorliegen und per Überweisung bezahlt worden sein.

Wenn Sie vermieten, dann handelt es sich um Erhaltungsaufwand für das vermietete Objekt. Dieser kann von den Mieteinnahmen abgezogen werden. Anlage V wird hier ausgefüllt. Eigenleistungen können jedoch nicht angesetzt werden.

Frohe Weihnachten!

Hallo,
als Eigentümer nichts!
Evtl geht was über haushaltnahe Dienstleistungen, aber da ihr als Handwerker dies selbst gemacht habt, wird da auch nichts gehen.
Gruss Hermann

WENN die Eigentumswohnung vermietet ist, können die nachgewiesenen Materialkosten und an Firmen überwiesener Handwerkerlohn als Werbungskosten auf der Anlage V angegeben werden.

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WENN die Eigentumswohnung NICHT vermietet ist, ist das „Privatvergnügen“ - die Materialkosten können nicht angegeben werden.

An Firmen überwiesener Handwerkerlohn auf dem Mantelbogen der Einkommensteuererklärung Zeile 78.

Hallo ali76,

hier kann ich dir keine zufriedenstellende Auskunft geben. Ich weiß nur, daß man einen Teilbetrag steuerlich absetzen kann, aber wo genau der einzutragen ist bzw. wie hoch er ist, kann ich dir nicht sagen.
Gruß gartehei

nichts
absetzen geht nur bei vermietung