im Jahr 2003 hatte eine Person auf dem Weg zur Arbeit einen Motorschaden. Da es mit der Versicherung Streitigkeiten gab, war sie für fast 4 Wochen auf ein Mietauto angewiesen.
Meine Frage ist, kann sie die entstandenen Kosten in der Steuererklärung geltend machen?
Meine Frage ist, kann sie die entstandenen Kosten in der
Steuererklärung geltend machen?
Nein, kann sie leider nicht.
Mit der normalen Kilometerpauschale sind alle KFZ-Kosten abgedeckt, da noch irgendwelche zusätzlichen Ausgaben geltend zu machen ist nicht drin.
Über die Frage, ob denn der Motorschaden selber (bzw. die Reparatur desselben) als Werbungskosten abziehbar wären, kann man trefflich streiten - meines Wissens nach ist aber der letzte Versuch hierzu gescheitert.
Etwas anderes wäre es übrigens bei einem (selbstverschuldeten) Unfall auf dem Weg zur Arbeit: hier können die Reparaturkosten tatsächlich als Werbungskosten abgesetzt werden! Nur den Mietwagen, den erkennt das Finanzamt dann trotzdem nicht an… (siehe oben)
Mit der normalen Kilometerpauschale sind alle KFZ-Kosten
abgedeckt, da noch irgendwelche zusätzlichen Ausgaben geltend
zu machen ist nicht drin.
muss hier mal leider widersprechen. Selbstverständlich dürfen statt der Pauschale auch die tatsächlich angefallenen Kosten angesetzt werden. Alles andere widerspräche offenkundig dem Leistunsfähigkeitsprinzip.
muss hier mal leider widersprechen. Selbstverständlich dürfen
statt der Pauschale auch die tatsächlich angefallenen Kosten
angesetzt werden. Alles andere widerspräche offenkundig dem
Leistunsfähigkeitsprinzip.
Sorry, das ist Quatsch.
Was meinst Du, weshalb es unterschiedliche Kilometersätze gibt - einmal für „normale“ Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, und einmal für Dienstreisen und ähnliches?
Die normalen Fahrten sind mit einer geringeren Pauschale je km abgegolten, und für Dienstreisen etc. kannst Du einen Nachweis der tatsächlich angefallenen Kosten führen.
Wenn Du diesen Nachweis nicht führen willst (ist ja schließlich ziemlich aufwendig), dann kannst Du hierfür den höheren km-Satz von 0,30 Euro je gefahrenem km ansetzen.
Für den täglichen Weg zur Arbeit gibt es (mit Ausnahme von Schwerbehinderten ab 70% oder 50% plus Merkmal „G“) aber immer nur die Pauschale von 0,36 Euro (für die ersten 10 km) und 0,40 Euro (für alles über 10 km) je Entfernungs kilometer.
Ich empfehle zur Lektüre das Einkommensteuergesetz, §9 Absatz 1 Nr.4 und §9 Abs.2
ich muss auch wiedersprechen. da ich das nicht lange begründen möchte, verweise ich auf eine dissertation aus dem jahr 2001 zur entfernungspauschale: „Die Zulässigkeit gesetzlicher Pauschalierungen im Einkommenssteuerrecht am Beispiel der Entfernungspauschale“. komplett im internet zum legalen download: http://www.jurawelt.com/dissertationen/5715
hier kannst du umfassend erkennen, warum dein schuss ins blaue, leider ein fehlschuss war