steuererklärung

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin im August 2010 umgezogen und würde gerne eine Pauschale für diesen Umzug in meiner Steuererklärung geltend machen.
Der Fall ist jedoch, dass ich innerhalb von Düsseldorf umgezogen bin (beides eine eigene Wohnung; Arbeitsstelle ebenfalls in Düsseldorf). Also ist da auf normalem Wege nichts zu machen.

Ich bin jedoch aus der ersten Wohnung ausgezogen, weil diese keine Heizung hatte!
Daraus resultierten immer wieder krankheitsbedingte Ausfälle auf der Arbeit.

Fällt der Umzug wegen der gesundheitlichen Belastung durch eine fehlende Heizung unter die „Aussergewöhnlichen Belastungen“ in der Steuererklärung? Oder ist da nichts zu machen?

Falls es möglich ist, es geltend zu machen:
Welcher Betrag kann angesetzt werden? Die Umzugskostenpauschale von 636,00 Euro? Eine andere Pauschale? Nur die tätsächlichen Kosten?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

Gruß
FibuPhobie

Hab diese Anfrage über’s System bekommen und kann dir da leider nicht weiterhelfen.

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin im August 2010 umgezogen und würde gerne eine
Pauschale für diesen Umzug in meiner Steuererklärung geltend
machen.

Der Fall ist jedoch, dass ich innerhalb von Düsseldorf
umgezogen bin (beides eine eigene Wohnung; Arbeitsstelle
ebenfalls in Düsseldorf). Also ist da auf normalem Wege nichts
zu machen.

Der Umzug ist als solcher nicht absetzbar, da deine Gesundheit nicht unter die Kategorie „beruflich bedingt“ fällt. Gesundheit ist ein viel grundlegenderes Gut, als dass man den Umzug als „beruflich bedingt“ absetzen könnte.

Der Umstand, dass du in einer Wohnung ohne Heizung gewohnt hast, stellt auch keine außergewöhnliche Belastung im steuerrechtlichen Sinne dar.

Disclaimer: Dies stellt keine Rechtsberatung dar usw.
Für eine rechtlich bindende Antwort ist das Aufsuchen eines Steuerberaters sinnvoll.

Hallo FibuPhobie,
das kannste nicht als Außergewöhnliche Belastung geltend machen.
Ist zwar nett gedacht aber meines Wissens nicht möglich.
Du kannst es zwar versuchen aber ich bin mir sicher, dass das FA es streichen wird.
Sorry…
Schönes WE,
Natascha

Hallo, Leider kann ich dir dort auch nicht weiterhelfen.
Liebe/-r Experte/-in,

ich bin im August 2010 umgezogen und würde gerne eine
Pauschale für diesen Umzug in meiner Steuererklärung geltend
machen.

Der Fall ist jedoch, dass ich innerhalb von Düsseldorf
umgezogen bin (beides eine eigene Wohnung; Arbeitsstelle
ebenfalls in Düsseldorf). Also ist da auf normalem Wege nichts
zu machen.

Ich bin jedoch aus der ersten Wohnung ausgezogen, weil diese
keine Heizung hatte!

Daraus resultierten immer wieder krankheitsbedingte Ausfälle
auf der Arbeit.

Fällt der Umzug wegen der gesundheitlichen Belastung durch
eine fehlende Heizung unter die „Aussergewöhnlichen
Belastungen“ in der Steuererklärung? Oder ist da nichts zu
machen?

Falls es möglich ist, es geltend zu machen:

Welcher Betrag kann angesetzt werden? Die
Umzugskostenpauschale von 636,00 Euro? Eine andere Pauschale?
Nur die tätsächlichen Kosten?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

Gruß

FibuPhobie