Ich habe Software „WISO Steuersparbuch 2010 für Steuererklärung 2009 gekauft“
Ich bin Arbeiter Brutto 40806,78
Meine Frau hat 6 Monate Mini-Job gehabt (Geringfügig Beschäftigte §8 Abs.1 SGB 4) brutto 2800,00
Die Frage frage:
Wo soll ich brutto meine Frau eingeben
Vielen Dank im Voraus
hallo,
anlage N, einmal für dich, einmal für die frau.
saludos, borito
Hallo,
Eigentlich müssen 2 Sparten nebeneinander sein.
Es gibt verschiedene Ausdrücke dafür. z.B. Ehemann/Ehefrau oder Partner und so ähnlich.
Aber Sie müssen den Geringverdienst ihrer Frau überhaupt nicht steuerlich eintragen.Da ihre Frau keine Steuer bezahlt hat kann Sie dafür auch nichts zurückbekommen.Jobs bis zu 400€ sind steuerfrei.
Gruß
monika61
Halo,
400€ Jobs sind pauschal besteuert und brauhcen nicht in der Steuererklärung eingetragen werden.
Mini-Job Einkünfte sind steuerfrei und daher nicht einzutragen.
Mit freundlichen Grüßen
Sorry, keine Ahnung.
Gruß Claus
Hallo Gamburg,
ich denke die Einkünfte werden in der Anlage N für die Ehefrau eingetragen.
Viele Grüße
Hallo,
Anlage N (Ehefrau)
Hallo, kenne das Programm nicht daher kein Tip!
Hallo Gamburg,
das Programm WISO war rausgeschmissenes Geld. Das kostenlose Programm „ELSTER“ vom FA leistet das gleiche.
Aber nicht vergessen: Die Kosten des Programmes sind werbungskosten.
Die Einkommen Deiner Frau aus Mini-Job werden in der Steuerklärung nicht angegeben, da dies ja durch den Arbeitgeber pauschal versteuert sind und zu keiner Steuerbelastung zulassten Deiner Frau geführt haben. Werbungskosten können dann ja auch nicht gegengerechnert werden ( z.B. Fahrtkosten ).
Nur Deine Berechnung kann nicht stimmen:
6 Monate á 400,00 = 2.400,00
Brutto 2.800,00 ???
MfG
Stefan Seidel
Hallo
Vielen Dank für die Antwort.
Meine Frau hat ab 01.06.2009 Mini-Job gehabt deswegen meine Berechnung stimmt nicht.
mfg
Hallo,
hat sie nur 400 € verdient? Das wäre dann aber 2400 euro und nicht 2800 euro?
Minijob wird normalerweise vom Arbeitgeber pauschal versteuert, deswegen braucht er in der Steuererklärung nicht erfasst zu werden.
Ansonsten für Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit für jeden Ehepartner jeweils eine ANLAGE N ausfüllen.
Mfg
Michelle
Hallo
Muss man das den Angeben sie hat ja keine Lohnsteuer bezahlt und die Pauschalbesteuerung (ich glaube 13 %) zahlt doch meist der Arbeitgeber meist an die Bundesknappschaft.Auf der Lohnsteuerkarte ihrer Frau ist doch der geringe Betrag auch nicht aufgeführt oder?
Bescheinigung mitnehmen die beim Finanzamt tragen das dann schon ein denn sollte es so sein weil es ja Einkommen ist werden die des schon reinschreiben.
LG Mausi123
Hallo,
wenn sie keine Lohnsteuerbescheinigung bekommen hat, würde ich’s gar nicht eintragen.
Viele Grüße
Paola
Hallo,
Meine Frau hat 6 Monate Mini-Job gehabt (Geringfügig
Beschäftigte §8 Abs.1 SGB 4) brutto 2800,00
Die Einnahmen der Frau sind aufgrund der Pauschalversteuerung bereits abgegolten und sind nicht in der Einkommensteuererklärung zu erklären.
Gruß
Hallo,
hat ihre Frau eine lohnsteuerbescheinigung bekommen? dann ganz normal auf Anlage N erfassen.
Weil Minijob heißt 400 Euro mal 6 MOnate wären nur 2.400 Euro, also hat sie drüber bekommen.
Gruß