steuererklärung

Hallo,

ich bin Arbeitnehmer und habe einen Firmenwagen gestellt bekommen (läuft komplett auf die Firma) und zahle für diesen weder Steuern noch Versicherung und bekomme desweiteren noch 50 € Tankgeld pro Monat. Kann ich die Km zur Arbeit trotzdem steuerlich absetzten?

Eher nicht, da Ihnen keine Aufwendungen für das Erreichen des Arbeitsplatzes entstehen.

Das Km-Geld kann nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn Ihnen irgendwelche Kosten entstehen.

In Ihrem Fall sieht es jedoch ganz anders aus.

Grüße

Hallo,

Leider kann ich ihnen keine genaue Antwort geben.
Allerdings vermute ich das Sie nichts mehr absetzen können.

Gruß

monika61

Grundsätzlich stellt die Stellung eines Firmenwagens einen geldwerten Vorteil dar, welcher normalerweise mit zu versteuern ist. Hierbei gilt entweder die 1%-Regel (vom Bruttoeinkommen) welchen man als geldwerten Vorteil anrechnet, sich damit das zu versteuernde Einkommen erhöht und somit mehr Steuern zahlt.
Oder als Alternative muss ein Fahrtenbuch geführt werden, wenn der PKW überwiegend geschäftlich genutzt wird (der Aufwand lohnt sich wirklich nur bei größtenteils dienstlich genutztem Wagen).
Die 50€ Tankgeld sind steuerfrei vom Arbeitgeber erstattete Aufwendungen und insofern auch entsprechend in der Steuererklärung anzusetzen.
Beim Ansetzen zur Arbeit ist das Feld Firmenwagen anzukreuzen und trotzdem der einfache Arbeitsweg anzuführen.

sorry, die 1% Regelung betrifft natürlich den Bruttolistenneupreis des entsprechenden Fahrzeuges monatlich. siehe auch § 8 Abs. 2 S. 2 EStG iVm § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG.
hoffe ich konnte ein wenig helfen, aber am besten bei solchen themen den steuerberater fragen!

Hallo,
probieren geht über studieren!
Rechtlich gesehen betrügst Du Vater Staat, wenn Du Kosten geltend macht, die Du nicht hast!
Gruss Hermann

Nein. So etwas nennt man Geldwerten Vorteil und de Firma selbst versteuert bereits die gesamten Kosten des KFZs.

Hallo,

schön wärs! Leider nicht, denn Sie haben ja keine Kosten durch die Fahrtstrecke!!

Gruß

Sorry, keine Ahnung.
Gruß Claus

Hallo,

ich würds einfach versuchen.
Kann höchstens passieren, daß das FA Dir das streicht.

Viele Grüße

Paola

Hallo
Meines Wissens kannst
du die gefahrenen Km bei der Steuererklärung geltend machen du musst nur die vom Arbeitgeber erstatteten Beträge davon abziehen.Das sind dann deine tatsächlichen Werbungskosten.
LG Mausi123

Hallo oles peter,
ich bin mir nicht sicher, aber ich denke die km können abgesetzt werden. Allerdings müssen die 50 € angegeben werden(als Zuschuss durch den Arbeitgeber).
Viele Grüße Sylke

wenn Sie mit dem Firmenwagen auch Ihre privaten Fahrten machen, das heißt zu sich nach Hause fahren, unterliegen Sie dem geldwerten Vorteil und der muß versteuert werden. Hierbei sind dann Ihre Privatfahrten berücksichtigt.
klären Sie es aber nochmal genau mit Ihrer Firma
gruß maluzo