Liebe/-r Experte/-in,
Hallo!
Was muss man wenn man Kleinunternehmer ist (Beginn der Selbstständigkeit im laufenden Jahr -März 2010) in das Feld „Umsatz im Jahr 2010“ eintragen, den Gesamtumsatz von März bis Dezember oder den aufs Jahr hochgerechneten Jahresumsatz? (wie es in der Hilfe bei ELSTER heißt: " bei Beginn der unternehmerischen Tätigkeit im laufe des KJ ist der Gesamtumsatz in einen Jahresgesamtumsatz umzurechnen"…) Nehmen wir mal an der Umsatz (Einnahmen) von März-Dez. beträgt 8000 €, was ist einzutragen? Und was ist wenn man nur den Gesamtumsatz eingetragen hat, also nicht in einen Jahresumsatz umgerechnet hat, aber bei „Dauer der unternehmerischen Tätigkeit“ auch März bis Dezember eingetragen hat, wäre dies auch richtig? Muss man überhaupt als Kleinunternehmer wenn man unter 17500€ liegt die UST erklärung machen? Oder ist es auch ok wenn man es trotzdem gemacht hat?
Hallo,
Umsatz hochrechnen, auch wenn Zeitraum kürzer angegeben.
Wenn Sie Kleinunternehmer sind, dann müssen Sie keine USt-Erklärung abgeben, dürfen auch keine Vorsteuer zurückfordern und dürfen keine USt auf IHren Rechnungen ausweisen, Hinweis in Ihren Rechnungen darauf, dass Sie Kleinunternehmer sind, nicht vergessen!
Gruß
Danke für die Info.
Was ist wenn man es nicht als Jahresgesamtumsatz angegeben/ umgerechnet hat, sondern nur als Gesamtumsatz (März bis Dezember) in der USTerklärung angegeben hat?
Und man hat die Steuererklärung schon eingereicht, soll man da anrufen und dies dem Finanzamt mitteilen ?
Das ist auch nicht so schlimm. Das Finanzamt merkt es ja, die angaben in der anmeldung dienen ja nur der eventuellen festsetzung von vorauszahlungen!!
Gruß