Steuererklärung

Gerade habe ich den Bescheid für die Steuererklärung 2009 bekommen und festgestellt, dass ich einen Belg übersehen habe hier für einzureichen.
Kann ich diesen auch für 2010 geltend machen oder muss ich ihn für 2009 nachreichen ?
Welche Möglichkeit gibt es ?

Hallo,
wenn Sie erst den bescheid für 2009 erhalten haben, können Sie innerhalb 4 Wochen Einspruchsfrist den Beleg nachreichen.
In 2010 kann der beleg nicht geltend gemacht werden!!!
Gruß

hallo,

sind seit zustellung des steuerbescheid noch keine vier wochen vergangen, kann dagegen widerspruch eingelegt und die belege können nachgereicht werden. begeistert zwar nicht den fa-sachbearbeiter, ist aber machbar und korrekt.

ansonsten steht einem jedes jahr aufs neue frei, belge und damit kosten anzugeben oder nicht. was 2009 nicht gemacht wurde, kann 2010 gemacht werden und umgekehrt.
läßt man etwas weg, muß man natürlich damit rechnen, daß das fa nachfragt (muß aber nicht sein).

im genannten fall gibt es also beide möglichkeiten (nachreichen für 2009 oder erstmalig einreichen für 2010).

saludos, borito

Hallo,
schnellstens für die 2009 Erklärung nachreichen und um Neuberechnung bitten.
Gruss Hermann

Hallo Gruenfink,
sie können gegen den Steuerbescheid Einspruch erheben mit der Begründung, diesen Beleg übersehen zu haben und zugleich eine geänderte Steuererklärung einreichen, in dem der Beleg berücksichtig ist. Dies sollte allerdings im Einspruchzeitraum liegen (steht auf dem Bescheid, wie lange dies geht.)
gruß gartehei

Hallo Gruenfink,
der Beleg muss für das Jahr 2009 nachgereicht werden. Ich denke, dass Einspruch gegen den Steuerbescheid eingereicht werden muss. Als Begründung wird das Nachreichen eines Beleges angegeben.
Dann Beleg einreichen und Erklärung ändern.
Viele Grüße Sylke

Hallo,

ich würde einfach beim Sachbearbeiter direkt nachfragen, ob er/sie das noch annimmt.

Viele Grüße

Paola