moin,
frage vorab: was ist denn aus der st-erklärung in 2010 geworden? hast du sie abgegeben oder „liegt die noch auf halde“? wir schreiben immerhin schon 2011 - da wäre die st-erklärung für 2010 schon dran…
zu deiner frage:
daß das fa die anschaffungskosten des pc gedrittelt hat, ist vollkommen korrekt. das fa geht eben von einer abschreibungszeit von 3 jahren aus (sei froh, früher waren´s weltfremde 5!). da ein pc für 1300 euro nicht mehr zu den geringwertigen wirtschaftsgütern zählt, wird eben nach abschreibungsdauer geteilt. somit ist für jedes jahr ab dem anschaffungsjahr (das jahr in dem der pc gekauft wurde) ein drittel des kaufpreises absetzbar. nimm für die folgejahre exakt den betrag, den dir das fa gegönnt hat (vorausgesetzt, der steuerbescheid ist korrekt).
angeben mußt du den betrag jedes jahr, von alleine zieht dir das fa gar nichts ab. lediglich den beleg mußt du für die folgejahre nicht mehr einreichen, sondern nur noch darauf verweisen.
also: in 2008 gekauft, ein drittel ansetzbar… für 2009 und 2010 ebenfalls ein drittel ansetzen, ab 2011 ist der pc nicht mehr ansetzbar, dafür aber ein neuer
achte beim nächsten kauf darauf, daß du die teile für deinen pc möglichst einzeln kaufst, damit du ggfs. unter dem betrag für geringwertige wirtschaftsgüter bleiben kannst. dann sind die teile voll absetzbar.
saludos, borito