steuererklärung

Liebe/-r Experte/-in,

bin gerade an der EStE 2010 dran.

Hier nun meine Frage.
Kann man beim Neubau iergendetwas steuerlich geltend machen? Ggf. das Grundstück?

Fakten:

  • Haus Neubau 2010 zur Eigennutzung (keine Vermietung)
  • kein Arbeitszimmer
  • Grundstückerwerb 2010

Danke und Gruss
Martin

Hallo Martin,

das geht leider überhaupt nicht. Und sogar die Handwerkerleistungen fallen bis zu 3 Jahre nach Neubau unter die Rubrik nachträgliche Herstellungskosten und können nicht mit 20% der Arbeitszeit geltend gemacht werden.

Sorry!

Hallo martin789,
da kenn ich mich nicht so gut aus, srry
gruß gartehei

moin,

bei reiner eigennutzung: nein.

lediglich handwerkerkosten im üblichen steuerlichen rahmen (20% der arbeitszeit bis zur höchstgrenze etc.)

saludos, borito

Hallo, kurze Antwort: Nein,
nichts was mit dem Hausbau zur Eigennutzung zusammenhängt!
Gruss Hermann

Hallo,

nein.
Handwerkerrechnungen kann man i.A. bis zu einem bestimmten Betrag geltend machen, allerdings auch nur das Arbeitsentgelt.

Viele Grüße

Paola