Liebe/-r Experte/-in,
bin gerade an der EStE 2010 dran.
Hier nun meine Frage.
Kann man beim Neubau iergendetwas steuerlich geltend machen? Ggf. das Grundstück?
Fakten:
Haus Neubau 2010 zur Eigennutzung (keine Vermietung)
kein Arbeitszimmer
Grundstückerwerb 2010
Danke und Gruss
Martin
Hallo Martin,
das geht leider überhaupt nicht. Und sogar die Handwerkerleistungen fallen bis zu 3 Jahre nach Neubau unter die Rubrik nachträgliche Herstellungskosten und können nicht mit 20% der Arbeitszeit geltend gemacht werden.
Sorry!
Hallo martin789,
da kenn ich mich nicht so gut aus, srry
gruß gartehei
Borito
19. Mai 2011 um 07:10
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moin,
bei reiner eigennutzung: nein.
lediglich handwerkerkosten im üblichen steuerlichen rahmen (20% der arbeitszeit bis zur höchstgrenze etc.)
saludos, borito
Hallo, kurze Antwort: Nein,
nichts was mit dem Hausbau zur Eigennutzung zusammenhängt!
Gruss Hermann
Hallo,
nein.
Handwerkerrechnungen kann man i.A. bis zu einem bestimmten Betrag geltend machen, allerdings auch nur das Arbeitsentgelt.
Viele Grüße
Paola