Hallo, ich habe letztes Jahr im September geheiratet.
Nun werde ich für dieses Jahr die Steuererklärung einreichen. Kann mir jemand sagen, ob die gemeinsame Veranlagung ( mein Mann und ich) erst ab Datum der Trauung gilt oder ob sie bereits rückwirkend per 1.Januar gerechnet wird im Einkommenssteuerjahresausgleich. Ich habe dazu schon viele unterschiedliche Meinungen gehört!
Viele Grüsse ferettchen3199