Steuererklärung

Hallo, ich habe letztes Jahr im September geheiratet.

Nun werde ich für dieses Jahr die Steuererklärung einreichen. Kann mir jemand sagen, ob die gemeinsame Veranlagung ( mein Mann und ich) erst ab Datum der Trauung gilt oder ob sie bereits rückwirkend per 1.Januar gerechnet wird im Einkommenssteuerjahresausgleich. Ich habe dazu schon viele unterschiedliche Meinungen gehört!

Viele Grüsse ferettchen3199

hallo,

gilt immer rückwirkend ab dem 01.01. des jahres der eheschließend.

saludos, borito

bah!, meine natürlich „eheschließung“! :smile:)

Hallo,
wenn ihr wollt, gilt die gemeinsame Veranlagung ab den 1.1. So ist die Regel.
Allerdings sollte überlegt werden, ob eine getrennt Veranlagung nicht günstiger käme!
Da ich davon ausgehe daß Sie vor der Heirat nicht gearbeitet haben, denn sonst hätten Sie schon früher Steuererklärungen eingereicht würde ich eine gemeinsame Veranlagung im Heiratsjahr auf jeden Fall bevorzugen!
Gruss Hermann

hallo,
der ehegattentarif gilt fürs ganze jahr!
gruß
katrin