Hallo,
habe eine Eigentumswohnung seit einem Jahr (2004). Seitdem ist sie fest vermietet.
Habe ein Darlehn aufgenommen und zahle monatlich an die Bank zurück.
monatlich bekomme ich 450 Euro Kaltmiete. An die Bank zahle aber 600 Euro zurück. Das sind aber nicht nur Zinsen, sondern auch Tilgungen. Nun meine Fragen:
wie kann ich den Restgels absetzen, den ich noch an die Bank zahle (600 - 450 = 150 Euro) 150 Euro habe ich ja Belastungen. Kann ich es in vollen Höhe absetzen, wenn es sich nicht nur um Zinsen, sondern auch Tilgungen handelt.
Eine Sonderzahlung muß ich auch noch im Dezember 2004 an die Bank in Höhe vom 10.000 Euro leisten. Kann ich den Betrag auch absetzen?
was ist mit Grundsteuer, kann ich die gezahlte Grundsteuer auch absetzen
habe eine Eigentumswohnung seit einem Jahr (2004). Seitdem ist
sie fest vermietet.
Habe ein Darlehn aufgenommen und zahle monatlich an die Bank
zurück.
monatlich bekomme ich 450 Euro Kaltmiete. An die Bank zahle
aber 600 Euro zurück. Das sind aber nicht nur Zinsen, sondern
auch Tilgungen. Nun meine Fragen:
wie kann ich den Restgels absetzen, den ich noch an die
Bank zahle (600 - 450 = 150 Euro) 150 Euro habe ich ja
Belastungen. Kann ich es in vollen Höhe absetzen, wenn es sich
nicht nur um Zinsen, sondern auch Tilgungen handelt.
nein, tilgung ist nicht abzugsfähig - dafür gibts ja die abschreibung…
Eine Sonderzahlung muß ich auch noch im Dezember 2004 an
die Bank in Höhe vom 10.000 Euro leisten. Kann ich den Betrag
auch absetzen?
handelt sich wohl um ein disagio - in voller höhe als werbungskosten abzugsfähig…oder sondertilgung ? - nix abzugsfähig…
was ist mit Grundsteuer, kann ich die gezahlte Grundsteuer
auch absetzen
grundsteuer ja - grunderwerbsteuer nein - erhöht die anschaffungskosten…
…mal ne frage zurück - hat sich die steuerliche seite vor dem erwerb der wohnung niemand angesehen ?
…mal ne frage zurück - hat sich die steuerliche seite vor
dem erwerb der wohnung niemand angesehen ?
gruß vom inder
@Rezaei
sprich mal mit einem Stuerberater!
Die eine Stunde dürfte sich vermutlich auszahlen.
Die Beratungskosten kannst Du übrigens auch von der Steuer absetzen.
Hallo,
danke für die Antwort.
Also, die Wohnung gehörte mir und Exe. Durch die Scheidung haben wir die Wohnung nicht mehr genutzt und vermietet, Nun habe ich die Wohnung allein übernommen. Bis jetzt könnte ich nix absetzen, weil die Wohnung von uns genutzt wurde.
Gruß
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
das heißt, daß ich nicht absetzen kann, was ich tilge. Aber ich zahle doch die Gesamtmiete plus 150 Euro an die Bank. Das heiß, ich habe doch Belastungen. Wenn das so ist, daß man nur die Zinsen absetzen kann, wird ja die Miete mir als Einnahme zugerechnet, obwohl ich kein Geld bekomme, weil ich es direkt an die Bank weiterleiten muß. So zu sagen zahle ich wieder Steuer für eine Summe, die ich nicht habe???
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
disagio
Hi,
wegen Sonderzahlung geht es darum, daß ein Teil der Finanzierung über öffentliches Gelder (ganz geringer Zinsatz) finanziert wurde, Der Bund hat aber aller Verträge gekündigt, so daß ich auch 10.000 Euro zurückzahlen muß. Es handelt sich nicht und eine freiwillige Sonderzahlung meinerseites, sondern um eine Kündigung.
Gruß
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
das heißt, daß ich nicht absetzen kann, was ich tilge. Aber
ich zahle doch die Gesamtmiete plus 150 Euro an die Bank. Das
heiß, ich habe doch Belastungen. Wenn das so ist, daß man nur
die Zinsen absetzen kann, wird ja die Miete mir als Einnahme
zugerechnet, obwohl ich kein Geld bekomme, weil ich es direkt
an die Bank weiterleiten muß. So zu sagen zahle ich wieder
Steuer für eine Summe, die ich nicht habe???
…dafür hast du irgendwann mal ne wohnung die abbezahlt ist - warum soll denn der staat den kauf einer wohnung finanzieren - wenn jemand eine wohnung kauft und in einer summe zahlt, kann er doch den kaufpreis auch nicht steuerlich geltend machen, sondern nur den wertverlust über die abschreibung…
Damals war es so, daß man die Finanzierung so übernommen mußte. Diese Wohnungen waren vom Bund gebaut. deshalb mußte man beim Kauf die Finanzierung vom Staat übernommen. Schließlich stand der Staat auch parallel zur Bank im Grundbuch.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]