Liebe/-r Experte/-in,
Im Rahmen eines berufsbegleitenden Studiums erhalte ich zu den entstehenden Kosten einen pauschalen Zuschuss (ca. in Höhe der Hälfte der tatsächlich anfallenden Kosten) von meinem Arbeitgeber.
Nun meine Frage:
kann ich in der Steuererklärung dennoch die Übernachtungspauschalen, Verpflegungsmehraufwendungen etc. ansetzen und davon einfach den Pauschalbetrag des Arbeitgebers abziehen und den so errechneten Betrag in der Steuererklärung als Weiterbildungskosten ansetzen?
Beispielsweise habe ich in diesem Jahr effektive Kosten (Übernachtung und Anfahrt) von rd. 800 EUR gehabt. Der Arbeitgeber zahlt mir davon 400 EUR. Würde ich in der Steuererklärung die Pauschalen ansetzen, käme ich auf rd. 1400 EUR (statt der tatsächlichen 800 EUR - hier kann ich ja wählen, was ich angebe, oder? Natürlich die höheren Pauschalen.). Hiervon würde ich die 400 EUR abziehen und dann 1000 EUR in der Steuererklärung als Weiterbildungskosten ansetzen.
Ist das so richtig? Oder habe ich da irgendeinen Denkfehler drinnen?
Vielen Dank für Eure Tipps!
Annemaren H.