steuererklärung

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin dabei meine Steuerklärung für 2011 zu Erstellen.
Meine Frage:

Ich Lebe mit meiner Freundin zusammen in einem Haushalt.
Am 17.12.2011 ist unser gemeinsamer Sohn geboren.
Kindergeld wurde von der Familienkasse für Dezember gezahlt, dieses wird zu 100% an meine Freundin überwiesen.Beide haben wir ab 2012 einen halben Kinderfreibetrag. Für 2011 ist dieser noch nicht auf der Steuerkarte eingetragen. Das Finanzamt sagte, wir sollen das für die Tage über die Steuererklärung holen.
Unterhalt zahle ich nicht da wir gemeinsam in einem Haushalt leben.
Gebe ich in meiner Steuererklärung trotzdem den gezahlten Kindergeldbetrag an? Muss ich den halben Betrag angeben da ich darauf theoretisch Anspruch habe oder gebe ich gar keinen Betrag an? Meine Freundin würde den vollen Betrag in Ihrer Erklärung angeben, da das Geld an Sie gezahlt wird.

Danke für Ihre Mühe
MfG
Frank Anders

Hallo Frank,
nein Du kannst diesen für 12/2011 nicht angeben, da er an deine Freundin bezahlt wurde.
Gruss Hermann

Hallo,

Kindergeld trägt der ein, der es bekommt.

Viele Grüße

Paola

Hallo Hermann,

danke für Deine Antwort. Da ich mir unsicher war habe ich heut beim Finanzamt angerufen. Die Aussage war: Jeder Elternteil gibt das Kindergeld je zur Hälfte an, egal wer von beiden den Betrag tatsächlich bekommt.

Hallo Frank,
nein Du kannst diesen für 12/2011 nicht angeben, da er an
deine Freundin bezahlt wurde.
Gruss Hermann

Hallo Paola46,

danke für Deine Antwort. Da ich mir unsicher war habe ich heut beim Finanzamt angerufen. Die Aussage war: Jeder Elternteil gibt das Kindergeld je zur Hälfte an, egal wer von beiden den Betrag tatsächlich bekommt.