Sehr geehrte Damen und Herren,
bin Besitzer eines Eigenheims. Habe im September und Oktober umfangreiche Veränderungen (Umbauten) vornehmen müssen. Der Zaun war nach 17 Jahren Kaputt und musste erneuert werden. Ebenso die Terrasse. Dies kostete mir ca 16500€.
Gibt es eine Möglichkeit, dies in der Steuererklärung für 2012 geltend zu machen?
steuerliche berücksichtigung aller kosten nur bei fremdnutzung (vermietung), bei privater/eigennutzung nur absetzbarkeit der handwerkerkosten (nur arbeitszeit, anfahrt etc., kein material) bis zur höhe von max. 6000 euro brutto p.a.
Ja die Möglichkeit gibt es.
Voraussetzung dafür ist, dass eine Rechnung für die Arbeiten vorliegt und diese „unbar“ also per Überweisung gezahlt wurde.
Dann kann man 20 Prozent der bezahlten Leistungen(Arbeitslohn) (nicht Material) bis zu 1200,-€ für Handwerksleistungen anrechnen lassen.
Das ganze ist unter dem Begriff Haushaltsnahe Dienstleisutngen und Handwerksleistungen in der Steuererklärung einzugeben. Die gängigen Steuerprogramme wie z. B. Taxman fragen diesen Punkt auch ab. (für die Haushaltsnahen dienstleistungen sind sogar 4000,-€ drin; nach den gleichen Bedingungen wie oben also unbar.
Sie können die Leistungen nur als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen bis zu 1200 Euro/Jahr. Aber nur auf den Arbeitslohn, nicht Material. UND Der Betrag muss unbar bezahlt worden sein. Lassen Sie sich auf der Rechnung den Lohnanteil extra ausweisen. Ein solides Unternehmen macht das automatisch.
soweit ich weiß aber nicht zu hundert Prozent, kann man man alle Handwerkerkosten absetzen. Aber nur die Arbeitszeit, Anfahrt etc. kein Material. So ist es bei mir jedenfalls.
Ich würde Ihnen empfehlen bei Ihrem Finanzamt nach zu fragen.
Für den Steuerabzug benötigen Sie zu erst eine ordentliche Rechnung mit Aufteilung der Material- und Lohnkosten. Eine weitere Voraussetzung für den Steuerabzug ist die Bezahlung; auch hierfür müssen Sie (am Besten durch Vorlage des Kontoauszugs)den Nachweis beim Finanzamt bringen.
Sind diese beiden Voraussetzungen gegeben, können Sie von Ihrer Einkommensteuer (= nach allen anderen Steuerberechnungen, die übrig gebliebende Steuerschuld) max. 1.200,-€ abziehen.
Der Gesetzgeber gestattet den Abzug von 20% der Lohnkosten, max. 1.200,-€. Da Sie die 1.200,-€ bestimmt erreichen werden, könnte es von Vorteil sein mit dem Handwerker über ein Split der Rechnungen auf 2012 & 2013 zu sprechen…
Ich hoffe ich konnte helfen, AoG, bei Rückfragen einfach nachfragen, Grüße - Björn
wenn Sie das Haus nicht vermieten, oder es nicht teilweise betrieblich genutzt wird, können Sie nur sog. haushaltsnahe Dienstleistunge geltend machen. DAzu bruachen Sie eine HAndwerkerrechnung; davon können Sie dann 20 % vom Arbeitslohn in voller Höhe steuermindernd gelten machen. Für weitere Infos zu haushaltsnahe Dienstleistungen einfach googeln.
Handwerkerleistungen kann man bis zu einer bestimmten Summe (ich meine ca. 25000€) geltend machen, allerdings nur die Kosten für die Arbeit, ohne Material etc.