kann ich die Kosten für Verbrauch und Wohnen des leiblichen Kindes (über 18 und berufstätig) im eigenen Haushalt steuerlich geltend machen?
Nein,
steuerlich geltend machen nicht.
Aber beim verdienenden Kind ist ja was zu holen. Wer verdient und trotzdem noch im „Hotel Mama“ wohnt soll gefälligst auch was abgeben.
Aber Vorsicht : Keine Rechnung für Unterkunft und Verpflegung erstellen, denn sonst sieht es ja nach Gewerbe aus und dafür muß dann sogar noch Steuer gezahlt werden.
kann ich die Kosten für Verbrauch und Wohnen des leiblichen
Kindes (über 18 und berufstätig) im eigenen Haushalt
steuerlich geltend machen?
herzlichen Dank