Steuererklärung

Habe mal eine Frage zur Steuererklärung.Meine Frau ist Steuerklasse 5 und ich 3. In den letzten Jahren mußte ich immer noch ca. 500,00 Euro Steuern nachzahlen. Trotz Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein die mir bisher auch nicht helfen konnten.

Jetzt meine Frage :
Wäre es nicht besser bzw. ist es nicht möglich, daß ich gar keine Steuererklärung mehr mache?

Vielen Dank im Vorraus

Hallo karstung,

also eine Steuererklärung mußt du auf alle Fälle machen, sonst wird seitens des Finanzamt geschätzt. eines kannst aber überprüfen! Wieviel Unterschied liegt zwischen deinem Verdienst und dem deiner Frau? Denn bei Steuerklasse 3 u 5 sollte schon mehr als 30% im Jahresverdienst liegen, ansonsten wirkt sich die gemeinsame Veranlagung nicht positiv aus.

hallo,

und du meinst, daß fa kommt dir da nicht drauf?
die nachzahlung ist ja erstmal nichts weiter als die rückzahlung eines zinslosen darlehns des staates an dich - geld, daß du durch die steuerklassen 3/5 im voraus bekommen hast und daß das fa über die steuererklärung quasi „rückrechnet“.
wenn du 4/4 wählst oder 3/5 mit dem bruttoeinkommen angepaßten anteilen, dann wirst du nichts nachzahlen müssen.
wenn du meinst, daß du nur keine ekst-erklärung mehr abgeben mußt, um einer steuernachzahlung zu entgehen, unterschätzt du das fa. wenn du schon in den letzten jahren nachzahlen mußtest, dann wird das fa davon ausgehen, daß das in zukunft auch so ist - und dich freundlich zur abgabe auffordern. dann MUßT du die ekst-erklärung machen.
die lohnsteuerhilfe kann da im übrigen auch nichts machen - die helfen bei der erstellung und abgabe, aber die können nicht tricksen, damit du nichts nachzahlen mußt…

saludos, borito

Da wird das Finanzamt sicherlich nicht mitspielen. Die wollen natürlich eine Steuererklärung haben.
Die ganze Geschichte mit den Steuerklassen ist ja sowieso nur zur Vorabschätzung der Steuer. Bei 3/5 ergibt sich oftmals eine Nachzahlung, weil der 3er eben zu wenig Steuern vorauszahlt.
Ich empfehle zu wechseln auf 4/4, werden dann zuviel Steuern gezahlt, gibt es nach der Steuererklärung dann wenigstens eine Rückzahlung auf die man sich freuen kann.
Der Gesamtbetrag der an Steuer für das Jahr gezahlt wird, unter Berücksichtigung der abgezogenen Lohnsteuer und der Nachzahlung bzw. Erstattung bleibt letztendlich genau der gleiche, egal welche Steuerklassen man hatte.

Hallo,

soweit ich weiß muß man die Erklärung immer machen, wenn man die einmal gemacht hat. Sonst würde man ja nur eine machen wenn man mit einer Erstattung rechnet, und wenn man eine Nachzahlung erwartet würde man keine machen…

Das mit der Nachzahlung kann an vielem liegen, aber wenn es immer etwa die gleiche Summe ist, könntest Du die Steuererklärung mal von anderer Seite überprüfen lassen (Steuerberater, o.ä.).
Kann z.B. daran liegen, daß das Einkommen doch höher ist als ihr ‚denkt‘ (z.B. Minijob, + Weihnachtsgeld o.ä. und dann ist man schnell über der 400(450)€-Grenze).
Gibt da verschiedene Möglichkeiten. Oder wenn steuerfreie Zuschüsse (z.B. zur Verpflegung) vom AG in die falsche Zeile eingetragen werden, etc.

Viele Grüße

Paola