grundsätzlich macht das immer Sinn. Allerdings ist diese Auskunft nur begrenzt richtig. Da bitte einen Steuerexperten fragen. U. U. kann es sinnvoll sein, nichts zu machen, dazu muss man aber auch das Jahr davor und danach betrachten.
Also: Ferndiagnos via Internet geht nicht. Ich kann auch nur bedingt einen Arzt übers Ibnternet fragen, was mir fehlt.
Macbook !? Na das muß ja ein tolles Übergangsgeld sein.
Spass beiseite : Seit Januar - also hast Du vermutlich gar keine Steuern gezahlt (oder werden vom Ü-Geld Steuern einbehalten?)
Wer keine Steuern zahlt, kann dann ja auch keine Steuern zurückerhalten.
So sehe ich es. - keine Gewähr !
wenn du gar keine Steuern gezahlt hast kannst du auch keine zurück bekommen. Wenn du aber auch nur ein paar Euro gezahlt hast, müßtest du alles erstattet bekommen.
da du ja beim Übergangsgeld eh keine Steuern zu zahlen hast, schick einfach den Ausdruck der Arge mit dem steuerausgleich mit, den machen muß man schon einen.
ob sich eine steuererklärung „lohnt“, kann man erst sagen, wenn alle angaben vorliegen (alle einkünfte, alle ausgaben).
es ist durchaus möglich, daß man in einem jahr mehr ausgaben hat, als man steuer gezahlt hat (oder sogar gar keine steuern gezahlt hat). dann kann man seine werbungskosten und sonderausgaben auf antrag beim fa als verlust in die folgejahre „vortragen“ und profitiert somit davon.
ob das bei dir der fall ist, kann ich aus den wenigen angaben nicht erkennen.
Du wirst ja auch Ausgaben (Werbungskosten) haben, oder?
Ob das FA ein Macbook anerkennt, bezweifle ich mal. Außer Du kannst (durch Bescheinigung) nachweisen, daß es für die Arbeit unbedingt nötig ist.
es lohnt sich nur , wenn du auch Lohnsteuer bezahlt oder auch andere Einnahmen versteuern musstest. Du kannst nur was zurückkriegen wenn du was ans Finanzamt abgeführt hast.