Hallo,
Ich habe meine Steuererklärung für 2010 erst dieses Jahr gemacht, da ich nicht wusste das es Pflicht ist. Sei es drum… Laut Steuerhilfeverein hätte ich 319€ rausbekommen sollen, nur hat der Berater was falsch ausgefüllt, und somit die Steuern für meine Frau eines ganzen Jahres nicht angegeben.
Das Finanzamt hat den Fehler bemerkt, und nach telefonischer Auskunft auch verbessert, ich muss allerdings trotzdem fast 900€ nachzahlen, und alle 3 Monate beinahe 400€ in Vorleistung gehen, und ab nächstes Jahr alle 3 Monate etwa 250€ in Vorleistung…da kann doch was nicht stimmen oder?..Ich hab erfahren das der Steuerhilfeverein meine Frau 2010 als 400€-Kraft angegeben hat, obwohl sie in Teilzeit bzw Vollzeit gearbeit hat, und etwa 11000€ von ihrem Jahreseinkommen an Steuern abgeführt wurden…wie kann es sein, das ich soviel zahlen muss, und noch in Vorkasse gehen muss??..Mein Anwalt sagt das ich zahlen muss…kann des aber ned glauben…Hilfe!!!
Hallo Axel1978,
als erstes würde ich gegen diesen steuerbescheid einspruch erheben und um Aussetzung der Vorauszahlungen ersuchen. Wie wurde die Steuererklärung ausgefüllt: als gemeinsam veranlagt oder jeder getrennt. Welche Steuerklasse hast du bzw. deine Frau und wie hoch ist der Unterschied von deinem Jahreseinkommen und dem deiner FRau. Es klingt doch schon unplausibel, deine FRau als 400€Kraft anzugeben und dann werden ca. 11000€ als Steuern abgeführt. Das sollte sich ein guter Steuerberater mal ansehen und dir helfen können.
Wenn Deine Frau schon 11.000€ Steuern zahlt, dann verdient sie anscheinend auch gut. Wenn Du dann auch noch verdienst, habt ihr sicherlich die Aufteilung der steuerklassen 3/5. In der Konstellation kann es schon mal Stuernachzahlungen geben (oder eben im Voraus). Im Verhältnis zu den 11.000 und Deinen abgezogenen Steuern in Höhe von „x“ sind die Vorauszahlungen ja eigentlich sehr gering. Sie verhindern ja auch, dass eine große Nachzahlung auf Euch zukommt. Ansonsten wechselt doch auf Steuerklasse 4/4 dann zahlt jeder seinem Einkommen entsprechend die Steuern und die Wahrscheinlichkeit einer Nachzahlung verringert sich. Vielleicht gibt es dann sogar eine Erstattung. - Egal wie man es macht, die Abzüge und Voraus- oder Nachzahlungen werden in der Einkommensteuererklärung alle zusammengerechnet. Einen Vorteil hat man durch Steuerklassenwahl und Vorauszahlungen oder Nachzahlungen nur vorübergehend bis zum Einkommensteuerbescheid.
Wenn der Steuerverein das Einkommen Ihrer Frau nur als pauschal versteuerten 400€-Job eingetragen hat, ergeben sich ganz andere Lohnsteuerwerte, als wenn es als Vollzeiteinkommen mit entsprechender Lohnsteuer ausgewiesen wird. In Ihrem Fall ist quasi nur Ihre abgeführte Lohnsteuer bei der Berechnung genommen worden, was ja nicht richtig ist.
Wenn es jetzt zu einer recht hohen Nachzahlung kommt, wird wahrscheinlich einer von Ihnen von LStKl. 3 und der andere mit 5 berechnet werden. In solchen Fällen kann es immer zu Nachzahlungen kommen, wenn die Diffezenz zwischen den beiden Einkommen nicht mehr als 1.000€ beträgt. Sofern sie annähernd gleich hohe Einkommen haben, würde es sich lohnen darüber nachzudenken, die Steuerklassen in 4/4 mit Faktor ändern zu lassen. Denn dann zahlen Sie beide Steuern wie bei Kl. 1, haben also zu viel bezahlt und können mit einer Rückerstattung rechnen. Sollten Sie eine Änderung der Steuerklassen beantragen, gehe ich davon aus, dass Vorauszahlungen dann entfallen werden.
Im jetzigen Fall kann ich nur Ihrem Anwalt beipflichten, dass Sie um die Nachzahlung nicht herum kommen werden.
Noch ein Tipp: kaufen Sie sich die Steuer-CD von Buhl Data (zu finden über Google). Mit dieser Software können Sie Ihre Steuererklärung selbst erstellen, wobei Ihnen die CD am Ende stets einen Vergleich darstellt, welche Veranlagung günstiger für Sie ist, nämlich getrennte Veranlagung oder Zusammenveranlagung. Die Arbeit mit diesem Steuerprogramm ist sehr einfach, weil es immer Tipps anzeigt, wann Sie was absetzen können.
Ich hoffe, die Antwort war hilfreich.
also ich habe steuerklasse 3 und meine Frau die 5…Sie hatte in diesem Jahr in Teilzeit gearbeitet, also nicht mehr wie 1000 Brutto im Monat verdient…Einspruch ist leider nicht mehr möglich, da ich die Erklärung zu spät gemacht habe…
meine Frau hatte in jenem Jahr ein Bruttoeinkommen von etwa 11000 nicht netto…Mein Einkommen liegt im Jahr bei etwa 30000€
sehr hilfreich…danke Ihnen!!
Achso … in Deinem Text stand aber wörtlich "…und etwa 11000€ von ihrem Jahreseinkommen an Steuern abgeführt wurden… "
Daraus habe ich gelesen das von ihrem Einkommen alleine schon 11.000 Euro an Steuern abgezogen wurden - und so steht es auch da.
Trotzdem : An dem Sachverhalt ändert sich nichts. Durch die Klasse 3 bei Deiner Steuer hast Du im Verhältnis zu wenig Steuern gezahlt und sie hat durch „nur“ 11.000 Euro, auf die die hohen Steuern berechnet wurden, deine zuwenigen Steuern nicht aufgeholt.
Also Nachzahlung bzw. damit es dazu nicht wieder kommt dann eben Vorauszahlungen. Wenn es bei der nächsten EStErklärung mal wieder eine Erstattung geben sollte, wird auch die Vorauszahlung für das nächste Jahr wieder angepasst. Bis dahin erstmal vorauszahlen und auf eine Erstattung hoffen. - Oder die Steuerklassen wechseln.
und was genau willst du jetzt wissen?
wie soll überhaupt jemand mit diesen wirren vorgaben eine halbwegs fundierte meinung dazu abgeben?
um deinen fall zu beurteilen, muß man alle details kennen - "mit „kann das sein“ und „hilfe“ läßt sich da nicht viel ausrichten.
Für dich nochmal ausführlich:
Habe die steuererklärung für 2010 erst dieses Jahr gemacht, weil ich nicht wusste das sie Pflicht ist bei ehepaaren.
Habe alles bei einem Lohnsteuerhilfeverein eingereicht, also alle nötigen Unterlagen.
Der Berater hat wohl ein Beleg für meine Frau übersehen, was die Steuer eines Jahres anbelangt, und sie als 400€ Kraft abgrechnet, obwohl sie für 2010 ein Bruttoeinkommen von etwa 11000€ hatte.
Laut Nachfrage beim Finanzamt, nach Zustellung des Steuerbescheides, wurde uns mitgeteilt, das der Fehler erkannt wurde, und verbessert!!..Trotzdem müssen wir eine Nachzahlung leisten, von über 900€, und Vorrauszahlungen, was sich insgesamt auf knapp 1800€ beläuft.
Meine Frage ist daher, ob dies mit rechten Dingen zugeht, und wie ich erfahren habe, kann man rechtlich auch nichts machen!
Welche Optionen stehen mir nun noch offen?
hallo,
es bleibt bei meiner ersten antwort: wenn es eine nachzahlung gibt, dann muß man sich die gesamte steuererklärung ansehen, um zu wissen, warum die nachzahlung entstanden ist und ob sie „rechtens“ ist.
was dir bleibt, ist, gegen den steuerbescheid widerspruch einzulegen, solange dieser noch nicht rechtskräftig ist. dann bleibt dir zeit, das gegenteil zu belegen.
sollte der lohnsteuerhilfeverein nachweislich einen fehler begangen haben, der nicht nachträglich geheilt werden kann, ist er schadenersatzpflichtig.
saludos, borito