Jemand ist im Jahr 2012 (7 Monate freiwillig krankenversichert) und (5 Monate in einem sozialversichungspflichtigen Angestelltenverhältnis krankenversichert). Diese 5 Monate können bei der Lohnsteuererklärung angerechnet werden. Kann man die 7 Monate, in denen man nicht in einem sozialversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis war ( 7 Monate freiwillig krankenversichert), auch bei der Lohnsteuererklärung anrechnen lassen?
Servus,
was verstehst Du unter „Monate anrechnen“? Bei der Veranlagung zur ESt sind Beiträge zur Krankenversicherung als Sonderausgaben abziehbar. Ist es das vielleicht?
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
Jemand ist im Jahr 2012 (7 Monate freiwillig krankenversichert)
Und hat selber die Beiträge gezahlt ?
Lohnsteuererklärung angerechnet werden. Kann man die 7
Monate, in denen man nicht in einem
sozialversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis war ( 7
Monate freiwillig krankenversichert), auch bei der
Lohnsteuererklärung anrechnen lassen?
In der anlage „Vorsorgeaufwand“ kommen in Zeile 12 die Beiträge, die der Arbeitgeber abgeführt hat, und in Zeile 18 die GKV-Beiträge, die man selber bezahlt hat.
Hallo,
Anlage Vorsorgeaufwand, Punkt 18: Beiträge zur Krankenversicherung (z.B. Rentner und freiwillige Versicherte). Dort ist die Summe der Beiträge einzutragen, die freiwillige geleistet wurde.
Viel Glück!
Hallo Blumepeder,
ich meine die Monate, ( 7 Monate freiwillig krankenversichert). In dieser Zeit habe ich keine Lohnsteuer abführen müsssen, da ich in keinem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stand. Die 5 Monate des restlichen Jahres 2012 gab es ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Diese Beiträge zur Kranken,- und Plegeversicherung habe ich angegeben. Gruß Susumarie
Danke erstmal. Muss ich echt heute abend nochmal genau nachsehen, ob ich die Beiträge für freiwillig gesetzlich versicherte Selbstzahler auch angegeben habe. Aber eigentlich müssten diese Beiträge ja bei der Beitragsmeldung meiner Krankenkasse automatisch an das Finanzamt gegangen sein. Gruß Susumarie
Hallo S,
die Besteuerungsgrundlagen für die ESt werden immer aufs Kalenderjahr bezogen ermittelt. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind unabhängig davon Sonderausgaben, ob sie während eines Zeitraums anfallen, in dem steuerpflichtige Einkünfte erzielt werden oder nicht.
Es ist aber nicht nötig, hier eine unvollständige Erklärung im Nachhinein zu ergänzen, weil die bezahlten Beiträge ohnehin von der Krankenversicherung an das FA übermittelt werden; wenn zu wenig in der Steuererklärung steht, wird das vom FA korrigiert.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
Servus,
Aber eigentlich
müssten diese Beiträge ja bei der Beitragsmeldung meiner
Krankenkasse automatisch an das Finanzamt gegangen sein.
Ja, sind sie - da ist keine Änderung der Steuererklärung notwendig.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder