Steuererklärung

Guten Tag,

Vom 01.01.2013-31.07.2013 war man in der Schuler und bafög 630 Euro Bekommen hat. Schulweg war hin und zuerück insg. 70 km. Angereißt wurde mit eigenem auto.
01.08.2013-31.12.2013 Arbeitalos und Arbeitslosengeld erhalten von 966 Euro.

Kann man damit einer Rückstattung durch dieSteuererklärung rechnen?

Hallo!

Du warst in einer Schule ?

MfG
duck313

Hallo,

Vom 01.01.2013-31.07.2013 war man in der Schuler und bafög 630
Euro Bekommen hat. Schulweg war hin und zuerück insg. 70 km.
Angereißt wurde mit eigenem auto.
01.08.2013-31.12.2013 Arbeitalos und Arbeitslosengeld erhalten
von 966 Euro.

Kann man damit einer Rückstattung durch dieSteuererklärung
rechnen?

Hört sich so an, als ob keine Einkommensteuer bezahlt wurde. Was sollte dann zurückerstattet werden?

Grüßle,
Tinchen

Hallo,

Bafög gilt als Einkommen und Arbeitslosengeld unterliegt der Steuerpflicht. Gegenzusetzen sind die Fahrtkosten für die Schule. Sofern es sich um eine Umschulung handelte, können die Fahrtkosten sogar in tatsächlicher Höhe abgerechnet werden, also beide Wege, somit für die vollen 70km täglich.
Sofern jedoch Bafög und Arbeitslosengeld zusammen eine Summe ergeben, auf die keine Steuern entrichtet werden müssten, kann es auch nicht zu einer Steuererstattung kommen. Auskunft könnte die Bearbeitung über eine Steuer-CD geben. Der Erwerb einer solchen Steuer-CD ist nicht teuer und würde sich evtl. lohnen.

Viel Glück!

Kann man damit einer Rückstattung durch dieSteuererklärung
rechnen?

Manchmal kommt es auch vor, dass man eine Nachzahlung leisten muss !