Steuererklärung

Hallo,
angenommen jemand macht eine Ausbildung und hat nebenbei ein Kleingewerbe am laufen.

Der elektronischer Lohnsteuerjahresausgleich wurde vom Arbeitgeber ganz normal durchgeführt am Ende des Jahres.

Angenommen für das Kleingewerbe fordert dann das FA die Anlage GSE, eine EÜR und der Mantelbogen an … welchen Mantelbogen meinen die dann? Der Mantelbogen für die Umsatzsteuererklärung (USt 2A) ist wohl gemeint oder?

Ab wann ist man verpflichtet ebenfalls noch die komplette Einkommenssteuererklärung zu machen?

Danke
Grüße
Pako

Soweit neben den Einkünften aus Arbeitslohn mehr als 410 Euro Gewinne aus dem Gewerbe vorhanden sind (wenn nicht noch andere Einkünfte vorhanden sind), dann ist eine Steuererkärung lt. § 25 (3) und § 56 EStDV abzugeben.

Wenn man, ich gehe mal davon aus, bereits beim Finanzamt erfasst ist, ist man auch dort im maschinellen Überwachungslauf enthalten, d. h. man wird dann auch Erinnerungen zur Abgabe bekommen.

Hauptbogen ist der ganz normale Einkommensteuermantelbogen. Mit der Umsatzsteuer hat man nichts zu tun, wenn man im Jahr nur maximal 17.500 Euro Umsätze tätigt. Ich hoffe, es wurden noch keine Rechnungen mit Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ausgestellt.

Ansonsten sollte man sich dringendst informieren.

www.google.de

www.hmdf.hessen.de >Infomaterial >Merkblatt zur steuerlichen Erfassung bei Beginn einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit

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