steuererklärung ?

hi :smile:

angenommen x hat sich im september letzten jahres mit einem kleingewerbe selbstständig gemacht hat. nun hätte x im mai diesen jahres seine steuererklärung abgegeben müssen, die abgabe konnte er um einige wochen nach hinten verschieben. die letzte aktuelle frist zur abgabe hielt x ein, allerdings wussten sowohl x als auch seine freundin f, dass die steuererklärung nicht vollständig war. nun erreichte x ein brief in dem er gebeten wird eine umsatzsteuererklärung für das jahr 2006 abzugeben und zwar gemäß §149 abgabenordnung ivm §18 ustg. x und f haben versucht sich durch die §§ zu lesen, sind aber, was das verstehen anbelangt, kläglich gescheitert. x und f fragen sich nun:
ist eine umsatzsteuervoranmeldung etwas anderes als eine „klassische“ steuererklärung? was genau muss x jetzt tun? angenommen x hat im letzten jahr wirklich wenig verdient. angenommen er gibt auf seinen rechnungen auch keine mehrwertsteuer an, ist das korrekt?
das geld für beide personen in diesem fiktiven fall ist sehr knapp, so dass x und f sich keinen steuerberater suchen können…nur falls das als tip kommen sollte …:wink:

danke schon im voraus

viele grüße
susanne

Hallo,

X sollte eine Umsatzsteuererklärung mit den erzielten Umsätzen und 0€ Umsatzsteuer abgeben und Kleinunternehmerregelung beanspruchen (Annahme: Xs Umsätze sind gering genug).

LG,
Markus

hallo,

X ist als Unternehmer grundsätzlich verpflichtet seine USt - erklärung abzugeben. - Dier Unterschied zu den USt - Vornameldungen ist, dass die Steuererklärung zum Jahresende gemacht wird und die Voranmeldungen in der Regel mehrmals im Jahr abgeben werden.
Grundsätzlich ist X in der Regel auch verpflichtet Mehrwertsteuer in den Rechnungen auszuweisen, insbesondere wenn die Rechnungen an andere Unternehmer gerichtet sind. Es sei den X ist Kleinunternehmer - dann sollte aber auf den Rechnungen stehen, dass X gem. § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit ist (siehe hierzu § 19 UStG - der ist auch einigermaßen verständlich)- wenn X Kleinunternehmer ist bitte entsprechend das Kreuz auf der Erklärung setzen. U.U. würde ich einfach beim Sachbearbeiter im Finanzamt mit den Unterlagen vorbei gehen und einfach fragen, ob alles richtig ausgefüllt ist.

Jens-Uwe

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x ist kleinunternehmer. er kommt um die umsatzsteuervoranmeldung nicht rum, oder?
alles sehr schwer zu verstehen…

x ist kleinunternehmer. er kommt um die
umsatzsteuervoranmeldung nicht rum, oder?
alles sehr schwer zu verstehen…

Wenn x die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nimmt, schreibt er doch den Kunden keine MwSt auf die Rechnung.
Die muss er dann auch nicht ans FA abliefern.
Deshalb sind keine monatlichen oder vierteljährlichen UmsatzsteuerVoranmeldungen nötig.

Aber: Das FA möchte am Ende des Jahres wissen, ob voen dem Kleinunternehmer die Umsatzgrenze von 17.500€ überschritten wurde oder nicht.
Deshalb ist eine UmsatzsteuerErklärung auszufüllen.
Aber keine Angst!
Kleinunternhmer schreiben nur Steuernummer, Name und Adresse rein und (in der Gegend von Zeile 22) den Umsatz im Kalenderjahr.

Gruß JoKu

das klingt doch sehr beruhigend…:wink:
welche formulare/anlagen muss er denn genau ausfüllen?

das klingt doch sehr beruhigend…:wink:
welche formulare/anlagen muss er denn genau ausfüllen?

Für die Umsatzsteuer eine Umsatzsteuererklärung;
erhältlich beim Pförtner des Finanzamt
oder hier: http://www.steuerlinks.de/download/2006-ust-2-a.pdf

Bei den allermeisten Kleinunternehmern ist keine Anlage nötig.

Gruß JK

wo müsste er wenn er sich 2006 erst im kleingewerbe selbstständig gemacht hat in der umsterklärung 2006 seinen umsatz eintragen?

wo müsste er wenn er sich 2006 erst im kleingewerbe
selbstständig gemacht hat in der umsterklärung 2006 seinen
umsatz eintragen?

Im Formular Umsatzsteuererklärung 2006
sehe ich in Zeile 25 das Feld „Umsatz im Kalenderjahr 2006“.
Das dürfte es sein.
Vorher aber auch mal die Überschrift im Kästchen (Zeile 22 u. 23) lesen, ob’s passt.

Infos für’s Gewerbe: http://www.klicktipps.de/gewerbe.php