Ganz einfache Frage:
Wenn jemand die Steuererklärung vom Jahre 2006 nicht gemacht hat, aufgrund der geringen Ausbeute vom Finanzamt (10€, Aufwand zu groß), aber nun für Jahr 2007 gemacht werden möchte wegen der Riesterrente, muss dann die Erklärung von 2006 nachgereicht werden?
LG
Wölkchen
Hallo Wölkchen,
kurze Antwort: nein.
Ausführliche Anwort:
Wenn man nur auf Antrag veranlagt wird, also nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist, dann kann man problemlos das eine Jahr eine Steuererklärung abgeben und das andere nicht.
Man kann aber z.B. auch noch für 2006 und 2007 abgeben, und wenn sich für 2006 eine Nachzahlung ergeben sollte, den Veranlagungsantrag (=Steuererklärung) für 2006 innerhalb der Einspruchsfrist zurückziehen und sich für 2007 tortzdem die Erstattung holen.
LG,
Markus