Steuererklärung?!

Guten Tag,…

eine ähnliche Anfrage hatte ich schon hier gesehen aber wurde nicht so ganz so gut erklärt! Muss man BAB in den Steuern angeben (egal welche Beträge, da z.B BAB, sich aus den Leistungen des Elternteils und des Arbeitsamtes zusammen ergibt), angeben? Kindergeld wird ja nicht für das Kind angeben, richtig?

MfG Bernd

BAB
Hi,

tu mir einen Gefallen…

Was ist BAB?

Ohne Abkürzung wäre die Frage wohl schon beantwortet.

Schöne Grüße
C.

Hallo,

Berufsausbildungsbeihilfe!

-)))

Der erhaltene Kindergeld muss in der Anlage „Kind“ eingetragen werden. Die Anlage muss ausgefüllt werden, wenn einen ein Kind zuzuordnen ist (100 % oder 50 % bei nicht ehelichen Kindern). Es wird geprüft ob zusätzlich zum Kindergeld noch ein Kinderfreibetrag möglich ist (für Leute mit hohem Einkommen). Die Steuererklärung sollte mit einer EDV gemacht werden (www.elster.de). Die Software ist kostenlos und fehlerhafte Eintragungen werden so vermieden.

Falsch!
Entweder Kindergeld ODER Kinderfreibetrag, aber nicht beides zusammen! Kindergeld gibt es das Jahr über. Bei der Einkommensteuer wird geprüft, was günstiger ist: Kindergeld oder Kinderfreibetrag.

http://www.steuerthek.de/handbuch/est/kinder_kinderf…

Schöne Grüße
e

Berufsausbildungsbeihilfe
Hi,

hat leider etwas gedauert. Ich hatte einfach keine Zeit.

Berufsausbildungsbeihilfe gehoert zu den Bezuegen eines Kindes. Diese Angabe ist in der Anlage Kind zu machen, da Eltern fuer ihre Kinder nur Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag bekommen, wenn die Einkuenfte und Bezuege des Kindes unter 7.680,-EUR liegen. Fuer Bezuege gibt es einen pauschalen Abzugsbetrag von 180,-EUR.

Schoene Gruesse
C.

P.S. die Antwort ging auch noch direkt an den Fragenden. Dein Posting ist aber hier das letzte, auf das man zu diesem Thread antworten kann :wink: