Hallo.
Mich würde folgendes interessieren:
Ein Arbeitnehmer(AN) ist 17 Jahre in der Stadt „xy“ in einer Filiale einer Firma tätig.
Plötzlich wird aber der Mietvertrag für die dortigen Räumlichkeit nich weiter verlängert, und die Filiale muss schließen !
Der „AN“ hat eine Kündigungszeit von 6 Monaten, und soll innerhalb der Firma versetzt werden.
Da aber der Arbeitgeber(AG) in der Stadt „abc“ auch noch ein kleines Haus hat das Ihm gehört, und in dem sich noch ein Geschäft das Ihm gehört hat, muss des „AN“ ca. 50km mit dem Zug fahren um dahinzukommen.
Der „AG“ macht von seinem Direktionsrecht gebrauch. Ob er das anwenden kann lasse ich mal dahingestellt.
Der „AN“ muss nun jeden Tag in die Stadt „abc“ mit dem Zug fahren, um der Forderung des „AG“ gerecht zu werden.
Die Fahrkosten kann der „AN“ bei der Steuererklärung in 2010 geltend machen.
Die Frage ist nun, ob der „AN“ auch die Abwesendheit von der häuslichen Wohnung geltend machen kann. Ich glaube das nennt sich „Einsatzwechseltätigkeit“, oder so.
Der „AN“ ist mehr als 10 Stunden unterwegs, und das täglich (Montag - Freitag)
Ich kann es machen, da ich als Kraftfahrer tätig bin.
Wer kann mir einen Rat geben?
Dank schon einmal im voraus.
Mit freundlichem Gruß.
Moinsen,
Der „AN“ muss nun jeden Tag in die Stadt „abc“ mit dem Zug
fahren, um der Forderung des „AG“ gerecht zu werden.
=> da es sich hier um eine regelmäßige Arbeitsstätte handelt, handelt es sich nicht um eine Einsatzwechseltätigkeit, so dass lediglich die einfache Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geltend gemacht werden kann. Oder aber die tatsächlichen Aufwendungen (Bahnticket).
Schöne Grüße
e
Hallo.
Danke für Ihre schnelle Antwort.
mfg.
Sorry, aber ich habe da noch was vergessen.
Der „AG“ hat auch noch eine Lagerhalle, mit kleinem Verkauf, und Büroräumen die sich wiederum in einem anderen Ort „123“ befindet.
Der „AN“ muss da auch ab und zu arbeiten.
Demnach sind es also doch wechselnde Orte an der der „AN“ arbeiten muss.
Greift dann die Wechseltätigkeit ??
mfg.
Der „AN“ muss da auch ab und zu arbeiten.
Demnach sind es also doch wechselnde Orte an der der „AN“
arbeiten muss.
Greift dann die Wechseltätigkeit ??
=> das Reisekostenrecht wurde schwer reformiert. Man spricht nur noch von Auswärtstätigkeiten.
Wenn er ab und zu auch dort arbeitet kann man auch hier wieder eine Regelmäßigkeit unterstellen, so dass es sich dann auch hier um eine regelmäßige Arbeitsstätte handelt. Die Reform macht es sehr schwer, Wechseltätigkeiten zu definieren, sobald sich eine Regelmäßigkeit findet.
http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/ausw…
Schöne Grüße
e