Hallo!
Nehmen wir folgenden Fall an:
Person X ist seit 2005 Angestellter und bezieht mehr als 1,4 TEURO netto pro Monat.
Person x hat bloß ein Problem:
Er hat noch nie eine Steuererklärung abgegeben und will dies nun erstmalig in 2008 für 2007 machen.
Sollte er für die Vorjahre auch eine abgeben oder was könnte das Finanzamt von seiner Nichtabgabe der Vorjahre halten, da er bisher nie eine Aufforderung bekommen hat?
Vielen Dank für Ihre Meinungen…!
Hallo!
Wenn Herr X nur diesen Arbeitslohn bezieht, ist er nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Ergo kann er 2008 eine abgeben und die vorjahre sein lassen.
Wenn die Steuererklärung 2008 mit einem erfreulichen Erstattungsbetrag abschließt, könnte sich Herr X überlegen ob er nicht vielleicht auch die Vorjahre abgibt. Dies wäre noch möglich.
Gruß
Jörg
Guten Tag,
Hallo!
Wenn Herr X nur diesen Arbeitslohn bezieht, ist er nicht
verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Ergo kann er 2008
eine abgeben und die vorjahre sein lassen.
Ab welcher Grenzen muss Herr X denn eine abgeben?
Wenn die Steuererklärung 2008 mit einem erfreulichen
Erstattungsbetrag abschließt, könnte sich Herr X überlegen ob
er nicht vielleicht auch die Vorjahre abgibt. Dies wäre noch
möglich.
Bis wann ist das möglich ???
Gruß
Jörg
Mister X müsste eine Einkommensteuererklärung abgeben, sobald er nicht ausschließlich Einkünfte als Arbeitnehmer hat. Z.B. Wenn er neben der Beschäftigung noch ein Häuschen vermietet oder umfangreiche Zinseinnahmnen hat.
Die 2005er Erklärung kann noch bis Ende 2009 abgegeben werden.
schwitzende grüße
Jörg
Mister X müsste eine Einkommensteuererklärung abgeben, sobald
er nicht ausschließlich Einkünfte als Arbeitnehmer hat. Z.B.
Wenn er neben der Beschäftigung noch ein Häuschen vermietet
oder umfangreiche Zinseinnahmnen hat.
Die 2005er Erklärung kann noch bis Ende 2009 abgegeben werden.
egal, ob er bspw. in 2005 30 teuro p.a. und in 2006 60 teuro p.a. verdient hat?
herr x hatte befürchtet, dass er ab einem bestimmten einkommen zu einer abgabe verpflichtet ist…!
sonnige grüße
schwitzende grüße
Jörg
Moin!
Die 2005er Erklärung kann noch bis Ende 2009 abgegeben werden.
Grundsätzlich kann man das auch hier ganz toll nachlesen: FAQ:1701
egal, ob er bspw. in 2005 30 teuro p.a. und in 2006 60 teuro
p.a. verdient hat?
herr x hatte befürchtet, dass er ab einem bestimmten einkommen
zu einer abgabe verpflichtet ist…!
Diese Befürchtungen lassen sich einfach zerstreuen, denn auch da hilft ein Blick in FAQ:201 
Wenn also nur Einkommen als Arbeitnehmer vorliegt und dieses ganz normal mit Steuerklasse 1 abgerechnet wurde, dann besteht keine Pflicht zur Abgabe.
Unabhängig davon würde ich dem Mister X empfehlen, sich einfach mal die Handelsüblichen Steuerabrechnungsprogramme auch für die Vorjahre zu beschaffen und damit ganz für sich allein die entsprechenden Steuererklärungen durchzurechnen. Es könnte ja sein, das sich ganz zufällig ein kleineres oder auch größeres Guthaben ergibt. Und wer will das dann schon dem Finanzminister schenken?
Gruß vom
Dicken MD.
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Vielen Dank für die Info,
aber in §56 steht doch, dass Mister X dazu verpflichtet ist, eine abzugeben, wenn das Einkommen in 2005 über 8 TEURO lag.
Und Herr X hat ca. 25 TEURO Verdienst gehabt.
Dann soll das Thema auch bald genug beleuchtet sein…!
Besten Dank
Vielen Dank für die Info,
Jederzeit gern 
aber in §56 steht doch, dass Mister X dazu verpflichtet ist,
eine abzugeben, wenn das Einkommen in 2005 über 8 TEURO lag.
Und Herr X hat ca. 25 TEURO Verdienst gehabt.
Sorry, aber ich kann Dir nicht folgen. In welchem §56 steht das? Im §56 Einkommensteuergesetz nicht. Interessant ist hier der §46 des Einkommensteuergesetzes, findest Du hier http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html
Und da steht nix von 8TEURO oder so 
Dann soll das Thema auch bald genug beleuchtet sein…!
Solange es Fragen gibt, soll es auch Antworten geben 
Gruß vom
Dicken MD.