steuererklärung

wennn jemand durch seinen Steuerberater die Abgabefrist bis 31.12.09,verlängert hat, diese jedoch verstreichen lässt. bekommt man dann eine letzte frist vom Finananzamt oder bekommt man ärger ?

Um welches Jahr geht es denn?
Hi !

Die Frage enthält nicht alle notwendigen Informationen, um eine eindeutige Antwort geben zu können. Neben der zu berücksichtigenden Steuerart ist auch der jeweilige Veranlagungszeitraum relevant.

Der „Ärger“ könnte möglicherweise in Form eines Verspätungszuschlages (verspätete Abgabe der Erklärung) bis hin zu einem Verfahren wegen Steuerhinterziehung (Nichtabgabe einer Steuererklärung, obwohl eine Pflicht bestand) reichen.

BARUL76

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es geht um das jahr 2008 ,er hat ein gewerbe ,zahlt jeden monat umsatzsteuer

Sollte es sich um eine Jahresumsatzsteuererklärung für 2008 handeln, für die eine Verlängerung bis 31.12.2009 ausgehandelt wurde und es keinen plausiblen Grund gibt, warum eine neue Fristverlängerung notwendig ist, so besteht der Ärger darin, dass das finanzamt ggf. eine Schätzung vornimmt, Verspätungszuschläge erhebt und einen Prüfung der Firma anordnet.
Könnte als der Ärger durch die Hintertüre kommen.
Bei der Umsatzsteuer kennen die FA keinen so großen Spaß mehr.
Gruß Tom