Steuererklärung

Hallo,

das Finanzamt schreibt, es könne ein Posten aus „programmtechnischen Gründen“ nicht berücksichtigen. Muss sich das der Steuerzahler gefallen lassen? Soll man dagegen Einspruch erheben?

mfg
Marv

Kommt drauf an worums geht…
Wenns aus programmtechnischen Gründen nicht geht, weil der Posten einfach nicht absetzbar ist, ist ein Einspruch sinnlos.
Leider können die Finanzämter scheinbar derzeit aber die Berücksichtigung von Altverlusten bei den Einkünften aus KAP noch nicht berechnen (zumindest hatte ich so einen Fall letztens…). Dann macht ein Einspruch Sinn, wenn nicht im Bescheid steht, dass der Bescheid diesbezüglich vorläufig ergeht.

genau darum gehts, vielen dank.