Liebes Forum,
ich habe eine hypothetische Frage bezüglich Steuererklärungen.
Angenommen es stellt sich nach ein paar Jahren heraus, dass eine große Versicherung für Riesterrenten jahrelang falsche Jahresabrechnungen verschickt hat, dessen Beträge der Steuerzahler natürlich immer brav in seiner Steuererklärung übernommen hat. Das Finanzamt hat jetzt eine Steuererklärung von vor einigen Jahren (2006) überprüft und ihr ist dieser Fehler aufgefallen. Der Steuerzahler musste daher nachzahlen, und zwar mit Zinsen. Daraufhin hat der Steuerzahler korrigierte Jahresabrechnungen von der Versicherung verlangt und erhalten.
Jetzt meine Fragen:
- Falls das Finanzamt die Steuererklärungen der darauffolgenden Jahre (2007-2008) überprüfen sollte, wird wieder so eine Nachzahlung wegen der Riesterrente erforderlich sein. Sollte der Steuerzahler nun dem Finanzamt die korrigierten Jahresabrechnungen von sich aus zukommen lassen? Oder sollte er einfach abwarten, da er ja eigentlich sowieso nicht Einspruch gegen die vergangenen Bescheide einlegen kann, zumal es auch nicht wirklich in seinem Interesse ist und er sich zum Zeitpunkt der Steuererklärung keines Fehlers bewusst war?
- Sollte/Kann der Steuerzahler die angefallenen Zinsen von der Versicherung einfordern?
- Wenn dem Steuerzahler gleichzeitig etwas eingefallen ist, was er 2008 von der Steuer hätte absetzen können, kann er im Falle eines korrigierten Bescheids auch gleichzeitig etwas anderes zu seinen Gunsten abändern (d.h. etwas weiteres von der Steuer absetzen)? Normalerweise kann der Steuerzahler ja nicht nachträglich etwas von der Steuer absetzen, wenn der Steuerbescheid alt ist? (1 Monat Einspruchsfrist?)
Vielen Dank für Eure Antworten,
Gruß,
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