Steuererklärung

Hallo,

2006 wurde die Wohnung von Frau X. in der sie selbst wohnt vergrößert indem angebaut wurde.
Arbeiten wurden von einer Baufirma gemacht. Kann man
für diesen Anbau (Rohbau)dann auch was absetzen??
Aus dem Jahre 2006?
Verjährung?

LG

Hallo!

Wenn die Wohnung ausschließlich selbst bewohnt wird (und kein denkmalgeschütztes Objekt oder Objekt im Sanierungsbgebiet ist), kommt höchstens die Förderung von Handwerkerleistungen §35a EStG in Betracht.

Diese kommt im Jahr der Zahlung in Betracht, also vermutlich 2006.

Da es sich um einen Anbau handelt, es wurde quasi etwas „neu“ hergestellt, ist die Förderung ausgeschlossen.

Also: nichts absetzbar.

Gruß

Jörg