Steuererklärung

Hallo,

mir sind soeben zwei Dinge durch den Kopf gegangen:

1.) eine Rechnung eines Betriebes ist z.B. im Oktober 2010 ausgestellt, aber bis 2011 noch nicht bezahlt.

2.) eine Leistung wurde 2010 erbracht, die Rechung allerdings erst 2011 geschrieben.

Und die Frage dazu:
Zählen diese Rechnungen zu 2010 oder 2011?

Liebe Grüße

Was für eine Art Unternehmen ist es denn in diesem Beispielfall?
Und wird eine EÜR gemacht, oder bilanziert?

Gruß JK

Es soll um schriftliche Diensleistung gehen, zum beispiel Studien.

Angenommen es wird eine ganz einfache EÜR erstellt da eh nur ganz wenig Einnahme- Ausgabepositionen vohranden sind.

Danke!

Angenommen es wird eine ganz einfache EÜR erstellt da eh nur
ganz wenig Einnahme- Ausgabepositionen vohranden sind.

Dann gilt für die Einkommensteuer das Zu- und Abflussprinzip.
Also das Datum, an dem das Geld auf dem Konto eingeht.

Für die Umsatzsteuer müssen Andere hier was schreiben.

Gruß JK