Steuererklärung!

Hi,

Arbeitnehmer A und Arbeitnehmerin B haben bis 2010 eine gemeinsame Einkommenssteuererklärung gemacht.Im Januar 2011 ist Arbeitnemer A in Rente gegangen.Müssen A und B für 2011 eine gemeinsame Steuererklärung machen, oder wie läuft das dann?

gruß Ann-Kathrin

Servus,

müssen müssen sie nicht, aber dürfen dürfen sie. Die ESt-Last für beide wird bei dieser Konstellation geringer, wenn sie sich zusammen veranlagen lassen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Nachlesen in § 26 Abs.1 EStG:
www.gesetze-im-internet.de > Gesetze > EStG

Eheleute haben unter bestimmten Voraussetzungen ein Wahlrecht zwischen Zusammenveranlagung (§ 26b EStG) und getrennter Veranlagung § 26a EStG).
Zusammenveranlagung ist in der Regel günstiger.

R.H.Grassl.