Wenn man als Student nebenberuflich auf Gewerbeschein arbeitet, ist man ja verpflichtet eine Einkommenssteuer- sowie Umsatzsteuererklärung abzugeben. Liegt man innerhalb des Freibetrags werden einem ja keine Steuer abezogen?! Würde man trotzdem etwas „herausbekommen“? Zum Beispiel durch Angaben seiner kompletten Ausgaben etc?
Danke!
nicht zu vergessen, die Einnahme-Überschuss-Rechnung (statt Bilanz),
– auch als Grundlage der Gewerbesteuer –
Wenn man keine Steuern gezahlt hat, bekommt man auch nichts heraus.
Gruß, R.
danke. klingt so einfach & so logisch…dann eben nicht!