Hallo duo123
Es könnte etwas kompliziert werden, da er
Eigentümer einer Mietwohnung ist. Der Lohnsteuerhifeverein
_ fühlt sich nicht verantwortlich._
Auf die Gefühle sollte es nicht ankommen, aber insoweit hat der LHV recht: er ist nicht verantwortlich bzw. darf diesen Sachverhalt gar nicht bearbeiten!
Also: entweder Steuerberater, Selbststudium oder (für normale und konkrete Fragen) einfach auch mal das Finanzamt fragen. Die Mitarbeiter sind doch froh wenn eine Steuererklärung richtig ausgefüllt ist statt dass hinterher gearbeitet werden muss. Also: hier geht es nicht um Fragen a la „Kann ich das und jenes absetzen?“ sondern: „Bei Berechnung der Afa: ist es richtig dass ich dies so angeben muss?“
LG Tobi@s