Hallo,
Grundsätzliches:
Nur der Steuerzahler kann vom Finanzamt Ansprüche geltend machen, der auch an das FA Steuern bezahlt hat; das ist wie bei einem Sparbuch: wenn nichts eingezahlt wurde, kann man auch nichts abheben!
Hallo,
ich hab mal eine paar Fragen zur Steuererklärung:
Vorweg sie , 26 , Studentin hat im Dezember 2012 geheiratet.
Isie hat kein Einkommen außer den Unterhalt ihrer Eltern bis
dahin und 9 Euro Bafög.
Keine Steuern bezahlt, „Sparbuch leer“.
Ihr Partner hat das regelmäßige Einkommen.
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Soooo, zuerst wollte ich wissen, ob es möglich ist, dass sie
ihre Fahrten zur Uni absetzt.
Wenn Sie bei der Uni nicht beschäftigt ist, sondern dort studiert, kann sie keine Kosten geltend machen, welche ihr dadurch entstehen, dass sie zur Uni fahren muss (Abiturienten bekommen ja auch kein Fahrgeld, weil sie mit dem Auto zum Gymnasium fahren).
Das Auto ist auf ihn gemeldet,
aber sie hat den weiteren Weg und so das Auto regelmäßig dafür
verwendet.
Er kann den die Fahrten zur Arbeitsstelle beim FA geltend machen, entweder durch tatsächliche belegbare Ausgaben oder durch die Pauschale.
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sie hat dieses Jahr ein Kind bekommen und haben viele
zusätzliche Untersuchen vorgenommen. Kann sie diese absetzen
und wenn ja wo?
Nein, höchstens bei der Krankenkasse, wenn diese (GKV)besondere Boniprogramme anbieten.
- sie hat bereits eine Ausbildung gemacht und das Studium ist
ja dann quasi eine Zweitausbildung , wobei beides in der
gleichen Branche ist.
Wo trägt sie hierbei denn die Studiengebühren und weiteren
Kosten des Studiums ein?
In der Steuererklärung einmal nicht, und zudem, bei gemeinsamer Veranlagung geht auch nicht mehr raus, als an das FA bezahlt wurde.
Man gehe auf
WWW.elster.de (komme mit dem Verlinken nicht so klar)und ist auf der Startseite des FA für „Informationen über die Anwendung des elektronischen Formulars für die Erklärung von in der Bundesrepublik Deutschland steuerlich Veranlagten.“
Da kann man die Steuererklärung auch online bearbeiten und wenn man hier einen Fehler macht, wird man darauf hingewiesen was möglich ist und was nicht; den dann „fertigen“ Antrag ausdrucken lassen und ab zum FA.
si
,
Vielen Dank im Voraus