Steuererklärung

Ein paar Fragen zur Steuererklärung

  1. Wird auch ein Arbeitsweg der einfache Strecke 0,5 km zu Fuß beträgt berücksichtigt?
  2. Ist die KFZ Haftpflicht auch absetzbar, wenn das Auto nicht für die Arbeit benötigt wird?
  3. Wenn ein getrennt lebendes Ehepaar gemeinsam veranlagt wird, kann dann der Ehepartner die Rückerstattung einbehalten mit der Begründung der andere hätte ja kein Einkommen, also auch keine Steuern gezahlt. Über das Ehegattensplitting spart er doch einiges?
    Danke
  1. Wird auch ein Arbeitsweg der einfache Strecke 0,5 km zu Fuß
    beträgt berücksichtigt?

ja, im Normalfall wird der Weg ohne Nachkommastellen angegeben: also NULL Kilometer bei dir

  1. Ist die KFZ Haftpflicht auch absetzbar, wenn das Auto nicht
    für die Arbeit benötigt wird?

ja, da es nicht als Werbungskosten dient sondern als (absetzbare) „Sonderausgaben“

  1. Wenn ein getrennt lebendes Ehepaar gemeinsam veranlagt
    wird,

hoffe ich erst einmal dass Sie im Jahr, für das die Erklärung abgegeben wird, auch mindestens ein Tag zusammengelebt wurde sonst gilt das Ehegattensplitting nicht.

kann dann der Ehepartner die Rückerstattung einbehalten
mit der Begründung der andere hätte ja kein Einkommen, also
auch keine Steuern gezahlt. Über das Ehegattensplitting spart
er doch einiges?

Zum einen ist es so dass ja beide (noch?)Ehepartner die Erklärung unterschreiben. Auf der Erklärung steht auch auf welches Konto das evtl. Guthaben erstattet wird. Wenn der „nichts bekommen sollende“ damit einverstanden ist ist doch erst mal alles in Ordnung. Evtl. sollte der „andere Ehepartner“ seine Anschrift mit drauf schreiben damit auch ein Bescheid an ihn geschickt wird (denn wenn er nen Einspruch oder so machen will hat er auch nur den 1 Monat Zeit - auch wenn er den Bescheid nie zu Gesicht bekommen hat).
Beide Partner haben die Möglichkeit einen Antrag auf Aufteilung des Guthabens zu stellen (mit der Erklärung). In dem Fall wird das Finanzamt ausrechnen wie viel Geld jeder eingezahlt hat und diesen Prozentsatz auf das Guthaben aufwenden. Hat also Ehegatte 2 keine Steuern gezahlt fallen ihm insoweit auch 0% vom Guthaben zu. Wenn Ehegatte 1 keinen Antrag stellt, Ehegatte 2 aber der Meinung ist ihm stehen Gelder aus der Steuererklärung zu kann er natürlich auch diesen Antrag stellen …

Vielen Dank für die schnelle Antwort
Zu Punkt 1 heißt das jeder der weniger als 1 km zur Arbeitstelle hat, kann keine Wegekosten geltend machen?

Gruß
Maria

Hallo,

Vielen Dank für die schnelle Antwort
Zu Punkt 1 heißt das jeder der weniger als 1 km zur
Arbeitstelle hat, kann keine Wegekosten geltend machen?

geltend machen kann man vieles :smile: aber ob es anerkannt wird … manche Bearbeiter runden da auch auf (auch wenns nicht korrekt ist; aber menschlich)

LG

=HALLO()

Rechne mal: 1 km x 0,30 EUR x 220 Tage = 66,00 EUR,

Darauf den indivduellen Grenzsteuersatz - z.B. 30% =19,80 EUR

Wenn es nicht schon mit dem Pauschbetrag erschlagen ist. Es geht also um „Peanuts“

=TSCHÜSS()

Hallo,

Rechne mal: 1 km x 0,30 EUR x 220 Tage = 66,00 EUR,
Darauf den indivduellen Grenzsteuersatz - z.B. 30% =19,80 EUR

Wenn es nicht schon mit dem Pauschbetrag erschlagen ist. Es
geht also um „Peanuts“

stimmt. Aber oft ist es nicht das einzige was angegeben wird. Und dann wird es nächstes Jahr wieder probiert und noch mehr (falsches) angegeben …
Und du kennst ja das Sprichwort: „Kleinvieh macht auch Mist.“

Und jetzt komm nicht mit „unverhältnismäßig“. So eine Zahl zu kürzen und einen kleinen Erläuterungstext einzufügen dauert - wenn man gut ist - nicht mal ne Minute. Also weit weniger als die Bezahlung der Arbeitszeit des Beamten.

LG