Liebe/-r Experte/-in,
habe ein kleines Problem in Sachen Steuererklärung: Haben Post vom FA bekommen, in der wir zu Rückzahlungen für 2005,2006,2007 aufgefordert werden. Nach dem ganzen, für mich, unverständlichen Wirrwarr, steht als Erläuterung da, dass beim Arbeitgeber meines Mannes eine Lohnsteuerprüfung stattgefunden hat, und man als Arbeitnehmer nur 140 Tage für die Pendlerpauschale angeben kann. Wir haben aber nur 140 Tage angegeben…
Ich kann mir nur folgendes denken: Mein Mann ist hin und wieder für die Firma auf Montage; kann es sein, dass das FA nun diese Tage nachgerechnet hat und von den 140 Tagen abgezogen hat und deshalb die Nachzahlungen??? Dachte bisher 140 Tage sind so ein pauschaler Richtwert und machte mir nie Gedanken, die Montagetage abzuziehen…
Was soll ich nun tun: zähneknirschend zahlen oder Einspruch erheben (aber auf welcher Basis, mit welcher Begründung?).
Danke für eurer Antworten, viele Grüße
Evelyn
Guten Morgen Evelyn,
ich weiss ja nicht wie oft dein Mann arbeitet, aber ich gebe immer 220 Arbeitstage bei einer 5 Tage Woche an minus die Tage bei denen ich auf Fortbildung oder beruflich anderweitig unterwegs bin.
Die 140 Tage sind mir neu, da würde ich beim Finanzer mal nachfragen, wie er auf den Wert kommt!
Auf jeden Fall würde ich erstmal innerhalb der 30 Tage Frist Einspruch einlegen mit der Begründung, daß Du nicht für die Fehler des Arbeitgeber haftest.
Ausserdem gelten die Bescheide von 2005, 2006, 2007 30 Tage nach Erhalt als abgeschlossen, wenn kein Einspruch erhoben wurde oder die Bescheide sonstwie noch offen sind.
Wichtig ist aber erstmal Einspruch einlegen um fie Frist zu wahren!
Gruss Hermann
hallo,
ohne den ntrag und die bescheide kan ich das nicht erkennen, aber vermutlich ist das finanzamt im recht. wenn dein mann auf montage ist (entweder täglich direkt zur baustelle gefahren oder montags zur arbeit und von dort bis freitag auf montage) kann man die tage die er nicht zur Firma gefahren ist, nicht ansetzen.
Es zählen nur die die tatsächlichen Fahrten zur Firma. Andere Fahrten mit dem eigenen PKW wären Dienstfahrten (Hin und zurück x 30 ct). hiervn wären aber evtl gezahlte Spesen wieder abzuziehen.
Mein tipp. schnellsten zu einem Lohnsteuerhilfeverein gehen und nachrechnen lassen.
gruß
Sven
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hallo evelyn,
leider geht aus ihren schilderungen der sachverhalt nicht so genau hervor, daher kann ich auch nur etwas „oberflächlicher“ antworten.
offensichtlich ist es so, daß sich aufgrund der prüfung des finanzamts beim arbeitgeber herausgestellt hat, daß sie in ihrer ekst-erklärung angaben gemacht haben, die zu korrigieren sind.
dies kann z.b. dann der fall sein, wenn man fahrtkosten, die der arbeitgeber ersetzt hat, in der ekst-erklärung nochmals geltend macht. oder eben, wie wohl in ihrem fall, mehr tage angesetzt hat als man tatsächlich gefahren ist.
das ansetzen von 225 arbeitstagen gilt nur unter der voraussetzung, daß man eine 5-tage-woche zugrunde legt, hiervon feiertage und urlaub (i.a. 30tage) abzieht und nicht krank war (sog. richtwert, den das fa i.a. anerkennt). alles hiervon abweichende ist selbstverständlich entsprechend zu korrigieren. das finanzamt darf die angaben jederzeit überprüfen! eine sog. „pauschale für arbeitstage“ jedoch gibt es nicht.
sie sollten sich in diesem falle genau überlegen, wie sie vorgehen wollen. wenn die nachzahlungen sicher oder sehr wahrscheinlich aus (unbewußten) falschangaben wg. der zuordnung der arbeitstage kommt und der nachzuzahlende betrag in etwa stimmig ist mit ihren berechnungen, dann sollten sie die nachzahlungen akzeptieren und leisten.
wenn sie genau wissen wollen, worauf sich die nachforderungen begründen, haben sie das recht, eine ausführliche, nachvollziehbare und für den steuerlaien verständliche begründung des finanzamts einzufordern. hierbei sollten sie sich auf den nachsteuerbescheid und die darin gemachten ausführungen berufen.
zur wahrung der fristen (das fa muß nicht zwingend innerhalb der 4wöchigen widerspruchsfrist antworten) sollten sie vorsorglich wiederspruch einlegen (is.v. „zur wahrung der fristen und zur vermeidung möglicher nachteile…“) - eine ausführliche begründung können sie jederzeit nachreichen (innerhalb angemessener frist); sie können den widerspruch auch jederzeit zurückziehen (sollte sich herausstellen, daß er unbegründet ist).
auf alle fälle sollten sie sich aber im klaren darüber sein, daß das fa in ihrem falle zukünftig besonders genau hinsehen wird, welche angaben sie zu arbeits- und abwesenheitstagen etc. machen.
viel erfolg und viele grüße,
boris
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Hallo Evelyn,
Du bist da wohl schon auf dem richtigen „Dampfer“.
Einspruch Ja, wenn Du eine nachvollziehbare Begründung hast. Aber was ich so lese in Deinem Text wird das echt schwierig. Ich hoffe der Nachzahlwert ist nicht so hoch. Aber Pendlerpauschale kann jeden Werktag laufen unter Abzug von Feiertagen, WEs,Krank und Urlaub.
So sind es oft 220 Tage pro Jahr.
Mehr kann ich hier auch nicht retten, Evelyn.Leider.
Good luck …
wünscht Wolfgang aus Oberbayern.
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Hallo,
mit Pendlerpauschale sind doch die Fahrten zur Arbeit in Form der Werbungskosten gemeint oder?
Wenn ja, warum sollen das nur 140 Tage sein? Also mein Jahr hat 365 Tage abzüglich Wochenende (52 Stück a 2 Tage) und Urlaub 30 Tage: 365-104-30=221 Arbeitstage
Bitte klären Sie mich erstmal auf woher die 140 Tage kommen sollen (ggf. beim Finanzamt nachfragen) da ich sonst nicht weiterhelfen kann.
Auch verstehe ich nicht wo das Problem ist, wenn Sie 140 Tage angegeben haben und dürfen. Das wäre doch genau die richtige Zahl. Evtl. ein Schreibfehler?
MFG
topu
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