Steuererklärung

Hallo,

ich habe folgende Frage.
Meine Frau und ich haben uns im März 2009 getrennt. Da meine Frau zeitgleich vom 400Euro-Jobverhältnis in`s Angestelltenverhältnis übernommen wurde haben wir im März schon die Steuerklassen ändern lassen. Meine Frau nach SK II und ich von III nach I. Damit meine Frau den Status „Alleinerziehend mit Kind“ bekam mußte ich schriftlich der Übertragung meines halben Kinderfreibetrags und der Übertragung des halben Kindergelds zustimmen. Nun saagte mir ein Freund, dass ich theoretisch noch das ganze Jahr in SK III hätte bleiben können. (Was in meinem Fall 380 Euro netto mehr im Monat ausmacht)Auch ist wohl für das ganze Jahr 2009 eine gemeinsame steuerliche Veranlagung in der Steuererklärung für 2009 möglich. Wie verhalte ich mich nun am Jahresende bei der Erklärung für "009 am besten um vielleicht eine Nachzahlung zu bekommen?

für eine Antwort vielen Dank im Voraus

Dieter Rottländer

Hallo,

Sie mussten der Übertragung des halben Kinderfreibetrages und des Kindergeldes zustimmen? Auf welcher Grundlage? Als unterhaltspflichtiger Vater steht ihnen sowohl der Kinderfreibetrag und auch hälftig das Kindergeld zu. Leben die Kinder nicht bei Ihnen - was ich annehme, da Ihre Frau sonst nicht in Steuerklasse II hätte wechseln können, wird Ihnen der halbe Kindergeldbetrag auf den zu zahlenden Unterhalt angerechnet. Das nur als Randbemerkung.

Für das Trennungsjahr kann man noch die steuerliche Zusammenveranlagung wählen. Der Partner, dem daraus ein finanzieller Nachteil entsteht, kann zumindest für die Zeit des Zusammenlebens keinen Ausgleich verlangen (bis März), für die Zeit danach wird ein Nachteilsausgleich durchgeführt.

Sie sind also berechtigt die Zusammenveranlagung zu verlangen. Inwieweit sich das positiv auf Ihre Steuerlast auswirkt, ist schwer einzuschätzen. Wenn Sie ein Steuerprogramm verwenden, würde ich beide Szenarien durchspielen. Zu bedenken wäre im Nachhinein, dass wenn Sie in Steuerklasse III geblieben wären, ihre Frau in Steierklasse V eingestuft worden wäre. Entsprechend wäre auch die Unterhaltsberechnung zu Ihren Ungunsten verschoben (da sie über ein wesentlich geringeres Einkommen verfügen würde). Vielleicht kann Sie das ein wenig trösten.

Die Steuererklärung würde ich unter dem Aspekt der Zusammenveranlagung angehen.

Zum weiterlesen empfehle ich folgenden Link:
[http://www.123recht.net/Gemeinsame-Veranlagung-im-Tr…](http://www.123recht.net/Gemeinsame-Veranlagung-im-Trennungsjahr- f5479 p2.html)

Ich hoffe, ich konnte Ihnen ein wenig weiterhelfen.
Alles Gute für Sie - sollten Sie noch Fragen haben, gern noch einmal melden!

Hallo,

ganz einfach, aufjedenfall kann für 2009 einen zusammenveranlagung stattfinden. dies ist auch anzuraten, da ansonsten nur das finanzamt profitiert. die frau hääte gar nciht die 2 bekommend ürfen da man im trennungsjahr ist. erst nach dem 01.01.2010 kann man 2 beantragen.

gruß

sven

ich habe folgende Frage.
Meine Frau und ich haben uns im März 2009 getrennt. Da meine
Frau zeitgleich vom 400Euro-Jobverhältnis in`s
Angestelltenverhältnis übernommen wurde haben wir im März
schon die Steuerklassen ändern lassen. Meine Frau nach SK II
und ich von III nach I. Damit meine Frau den Status
„Alleinerziehend mit Kind“ bekam mußte ich schriftlich der
Übertragung meines halben Kinderfreibetrags und der
Übertragung des halben Kindergelds zustimmen. Nun saagte mir
ein Freund, dass ich theoretisch noch das ganze Jahr in SK III
hätte bleiben können. (Was in meinem Fall 380 Euro netto mehr
im Monat ausmacht)Auch ist wohl für das ganze Jahr 2009 eine
gemeinsame steuerliche Veranlagung in der Steuererklärung für
2009 möglich. Wie verhalte ich mich nun am Jahresende bei der
Erklärung für "009 am besten um vielleicht eine Nachzahlung zu
bekommen?

für eine Antwort vielen Dank im Voraus

Dieter Rottländer

Hallo Dieter,

ich sehe hier meine ANTWORT nicht mehr. Ist Dein Problem geklärt ß Brauchst Du noch Hilfe ?

Alles Gute wünscht

Wolfgang Witt

ich habe folgende Frage.
Meine Frau und ich haben uns im März 2009 getrennt. Da meine
Frau zeitgleich vom 400Euro-Jobverhältnis in`s
Angestelltenverhältnis übernommen wurde haben wir im März
schon die Steuerklassen ändern lassen. Meine Frau nach SK II
und ich von III nach I. Damit meine Frau den Status
„Alleinerziehend mit Kind“ bekam mußte ich schriftlich der
Übertragung meines halben Kinderfreibetrags und der
Übertragung des halben Kindergelds zustimmen. Nun saagte mir
ein Freund, dass ich theoretisch noch das ganze Jahr in SK III
hätte bleiben können. (Was in meinem Fall 380 Euro netto mehr
im Monat ausmacht)Auch ist wohl für das ganze Jahr 2009 eine
gemeinsame steuerliche Veranlagung in der Steuererklärung für
2009 möglich. Wie verhalte ich mich nun am Jahresende bei der
Erklärung für "009 am besten um vielleicht eine Nachzahlung zu
bekommen?

für eine Antwort vielen Dank im Voraus

Dieter Rottländer

Hallo Dieter,

ich sehe hier meine ANTWORT nicht mehr. Ist Dein Problem
geklärt ß Brauchst Du noch Hilfe ?

Alles Gute wünscht

Wolfgang Witt

Lieber Wolfgang,

meine Frage wurde hier mehr als zufriedenstellend
beantwortet.

nochmals vielen Dank

Dieter

Lieber Wolfgang